PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung schließt an die Lehrveranstaltungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht I aus dem Wintersemester an. Vorlesungsschwerpunkte sind: der öffentlich-rechtliche Vertrag und der Realakt, die Verwaltungsvollstreckung und die Grundzüge des Rechts der staatlichen Ersatzleistungen. Die Weiterführung des Verwaltungsprozessrechts ist in die Vorlesung integriert. Behandelt werden vor allem die einzelnen Klagearten und der vorläufige Rechtsschutz.
ab 4. FS
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