PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Fortgeschrittenenübungen ist das Einüben der Lösung von Strafrechtsfällen, die vor allem den Besonderen Teil des StGB tangieren. Während im ersten Teil der Übungen der Schwerpunkt bei den Nichtvermögensdelikten liegen wird, betreffen die Fallbearbeitungen im zweiten Teil der Übungen vordergründig die Vermögensdelikte. Fragestel-lungen aus dem Allgemeinen Teil des StGB werden in die Übungen einbezogen, wobei dies in erster Linie Wiederholungszwecken dient. Im Rahmen der Übungen werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten. Zur Erlangung des Übungsscheins sind eine mindestens ausreichende Klausur und eine mindestens ausreichende Hausarbeit notwendig.
In welchem Format die Lehrveranstaltung in Abhängigkeit von den geltenden Hygienevorschriften angeboten wird, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Homepage der Juristischen Fakultät, insbesondere der Veranstaltungsübersicht unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2.
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