PULS
Foto: Matthias Friel
Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an praktischer Bedeutung gewonnen. Von Interesse ist es sowohl für Strafrechtler als auch für Steuerrechtler. Die Vorlesung behandelt das in §§ 369 - 384 Abgabenordnung (AO) geregelte materielle Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht sowie die Grundzüge des Steuerstrafverfahrensrechts (§§ 385 - 408 AO). Die Hörer sollten an den Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB teilgenommen haben. Grundkenntnisse des Strafprozessrechts und des Steuerrechts sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.
In welchem Format die Lehrveranstaltung in Abhängigkeit von den geltenden Hygienevorschriften angeboten wird, entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit der Homepage der Juristischen Fakultät, insbesondere der Veranstaltungsübersicht unter https://www.uni-potsdam.de/de/jura/aktuelles/coronavirus-sars-cov-2.
ab 5. FS
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