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Foto: Matthias Friel
Das Blockseminar Juden, Christen und Muslime im religionsrechtlichen Vergleich ist ein gemeinsames Lehrangebot der religionsrechtlichen Institute an der Universität Potsdam (Abraham Geiger Kolleg, Kanonistisches Institut, Evangelisches Institut für Kirchenrecht) und dem Kooperationspartner Forum für Interkulturellen Dialog in Berlin. Im Wintersemester 2016/17 widmet sich das Seminar unter Leitung von Rabbiner Eli Reich M.A., Dr. Stefan Gatzhammer, Dr. Joachim Gaertner und Imam Kadir Sanci M.A. schwerpunktmäßig der Thematik Wirtschaft und Soziales.
Das Blockseminar „Juden, Christen und Muslime im religionsrechtlichen Vergleich“, das zum achten Mal angezeigt wird, soll im Wintersemester 2016/2017 den thematischen Schwerpunkt „Wirtschaft und Soziales“ haben. Die Wahl dieses Schwerpunktthemas wird zum einen durch die Überlegung veranlasst, dass eigene wirtschaftliche Aktivitäten den Religionsgesellschaften nicht völlig fremd sind – erinnert sei nur an die wirtschaftlich-unternehmerischen Aktivitäten von Klöstern, insbesondere der Zisterzienser im Mittelalter. Zum anderen ist festzuhalten, dass die Zuwendung zu den Nöten der Bedürftigen, die Zuwendung zum Nächsten, von jeher ein Markenzeichen vieler Religionsgemeinschaften ist. Indem Religionsgemeinschaften sich im praktischen Handeln und in Stellungnahmen dieser Fragen annehmen, übernehmen sie Mitverantwortung für das Gemeinwesen. So wenn sie beispielsweise im Rahmen ihrer Soziallehre anmahnen, dass sich wirtschaftliches Handeln in Strukturen vollziehen möge, in denen sich die Selbsterhaltung und die Sorge für sich selbst mit Fürsorge für andere und Rücksicht auf das gemeinsame Leben verbindet.
In Referaten zu einzelnen Aspekten des Spannungsfeldes von Eigennutz und Gemeinwohl sollen u. a. Fragen der Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik beleuchtet werden. Dabei wird auch zu erörtern sein, ob es aus der Sicht der einen oder anderen Religion oder des einen oder anderen Bekenntnisses eine ideale Wirtschaftsordnung gibt. Eine breite Palette von Themen ergibt sich, wenn in Referaten der Frage nachgegangen wird, wie die Zuwendung zum Nächsten auf unterschiedlichen Politikfeldern, wie beispielsweise der Entwicklungshilfe, der Schöpfungsverantwortung sowie der Familien- und Bevölkerungspolitik zum Ausdruck kommen kann, damit eine Kollision zwischen dem Gebot der Nächstenliebe und dem Eigennutz möglichst weitgehend vermieden wird. Ein eigenes Thema ist, wie Religionsgemeinschaften ethische Grundsätze der Zuwendung zu den Bedürftigen und von Solidarität mit ihrer Rolle als Arbeitgeber in Übereinstimmung bringen. Schließlich könnten auch die Herausforderungen der sog. digital economy thematisiert werden, die den Leitgedanken einer Technik für den Menschen einer Bewährungsprobe aussetzt, da es neben Gewinnern auch Verlierer geben wird.
Die obligatorische Vorbesprechung findet zusammen mit einem wissenschaftlichen Vortrag am Mittwoch, 26.10.2016, 18.00 - 20.00 Uhr, am Universitätsstandort Griebnitzsee (Neubau Haus 6) statt.
Die Seminarsitzungen finden statt am Freitag, 18.11.2016, 09.00 - 18.00 Uhr, und Freitag, 25.11.2016, 09.00 - 18.00 Uhr (Uni Griebnitzsee, Neubau Haus 6).
Organisatorische Hinweise und die Verteilung der Referate erfolgen in der Vorbesprechung.
Literatur und Materialien zur Seminarorganisation (Referatsübersicht) finden Sie im moodle2-Kurs Religionsrecht (Kursleiter Gatzhammer), Zugangsschlüssel in der Vorbesprechung.
Materialien zur Erstinformation im moodle2-Kurs Religionsrecht, Zugangsschlüssel in der Vorbesprechung
Voraussetzungen für den Erwerb von Leistungspunkten: Teilnahme, Referat mit handout, Präsentation; alternativ: Seminararbeit.
ab 1. FS
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