Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 

Foto: Matthias Friel

Modul: Theorie und Praxis der Musiklehre


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MUS-BA-040: Theorie und Praxis der Musiklehre Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

  • Basiswissen über grundlegende Konventionen der Musiktheorie,
  • Inhalte der traditionellen Harmonielehre und Funktionsanalyse, so sie für das künftige Berufsfeld unabdingbar sind,
  • Grundfertigkeiten in Gehörbildung,
  • Fähigkeiten, grundlegende Formen des Liedspiels und der Liedbegleitung zu beherrschen,
  • Formen des Generalbassspiels,
  • Formen des Partiturspiels, einschließlich Orchesterpartituren,
  • Transpositionsübungen und Übungen mit elementaren tanzmusikalischen Strukturen,
  • Kenntnisse über grundlegende Gestaltung und Bearbeitung von drei bzw. vierstimmigen Chorsätzen,
  • Regeln und Hinweise zu den verschiedensten Satztechniken anhand von Literaturbeispielen, Satz- und Analyseübungen.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden:

  • haben Kenntnisse über grundlegenden Gegebenheiten der traditionellen Musiktheorie, über Liedharmonisierung im vierstimmigen Klaviersatz, über Prinzipien von diatonischer, chromatischer und enharmonischer Modulation,
  • begreifen Inhalte und Möglichkeiten eines effektiven Selbststudiums in Gehörbildung auch unter Anleitung studentischer Tutorien,
  • beherrschen grundlegende Formen des Liedspiels und der Liedbegleitung, Formen des Generalbassspiels, Formen des Partiturspiels, elementare tanzmusikalische Pattern und Spielformen,
  • können dreistimmige, vierstimmige und gemischte Chorsätze schreiben,
  • können Kenntnisse der traditionellen Harmonielehre, der Funktionstheorie und elementarer Jazz-Harmonik auf die Bearbeitung der Chorsätze anwenden.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 165

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Musiktheoretische Grundausbildung (KK) (Unterricht) 2

Klausur (120 Minuten)

- -
Tonsatz Ia (KK) (Unterricht) 1

Portfolio (2 Tonsatzaufgaben)

- -
Schulpraktisches Musizieren Ia: Konzepte des Schulpraktischen Musizierens (Klavier/Gitarre) (KP) (Unterricht) 1+1

künstlerische Präsentation (5-10 Minuten)

- -
Tonsatz Ib (KK) (Unterricht) 1 - - schriftlich-kompositorische Klausur (90 Minuten)
Schulpraktisches Musizieren Ib: Methodisch-praktische Übungen (Klavier) (KP) (Unterricht) 1 - - Vorspiel (30 Minuten)

Im Rahmen der Veranstaltung "Schulpraktisches Muszieren Ia" belegen die Studierenden 1 SWS Klavier und 1 SWS Gitarre.


Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe (Tonsatz Ia, Tonsatz Ib, Schulpraktisches Musizieren Ia, Schulpraktisches Musizieren Ib), WiSe (Musiktheoretische Grundausbildung)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2021/22 Pflichtmodul