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Foto: Matthias Friel

Modul: Angewandte Praxis der Psychotherapie I und Selbstreflexion


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


PSY-MS-009: Angewandte Praxis der Psychotherapie I und Selbstreflexion Anzahl der Leistungspunkte (LP):
7 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

Studierende werden unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt, indem sie

  1. aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten verschiedener Alters- und Patientengruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
    a.) vier Erstgespräche,

    b.) vier Anamnesen, die von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können,

    c.) vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen,

    d.) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und

    e.) vier Patientenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde,

  2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostische und therapeutische Handlungen eingeübt werden,
  3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen, bei denen eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen,
  4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen,
  5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patientenbehandlungen führen und dokumentieren,
  6. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden setzen die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre (v.a. Modul 006) erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten um.

Die Studierenden

  • reflektieren das eigene psychotherapeutische Handeln, die Stärken und Schwächen der eigenen Persönlichkeit und ihrer Auswirkungen auf das eigene psychotherapeutische Handeln,
  • nehmen Verbesserungsvorschläge an,
  • nehmen eigene Emotionen, Kognitionen, Motive und Verhaltensweisen im therapeutischen Prozess wahr und regulieren sie, um sie bei der Optimierung von therapeutischen Prozessen zu berücksichtigen oder die Kompetenzen zur Selbstregulation kontinuierlich zu verbessern,
  • erkennen Grenzen des eigenen psychotherapeutischen Handelns und leiten geeignete Maßnahmen daraus ab.

 

Insgesamt werden 150 Stunden in der ambulanten Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie während diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebungen absolviert. Hierbei sollen Studierende an einer laufenden Psychotherapie beteiligt werden und umfangreiche psychotherapeutische Handlungskompetenzen erlangen. Um diese Beteiligung sicherzustellen und die entsprechenden Handlungskompetenzen zu erlangen, sind Kleingruppen von maximal vier Teilnehmern vorgesehen. Kleingruppen von vier Studierenden werden auch vor dem Hintergrund einer fachgerechten Behandlung der Patienten als Maximalgröße angesehen. Die Anleitung der Studierenden erfolgt durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.

 

Das Modul umfasst folgende Inhalte der PsychThApprO:

  • Selbstreflexion (2 LP)
  • Teilinhalte aus Berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (5 LP)
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Portfolio, 10-15 Seiten, unbenotet

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 240

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Praxisseminar I: Angewandte Praxis der Psychotherapie I und Selbstreflexion (Seminar) 2

regelmäßige und aktive Teilnahme (80%)

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Praxisseminar II: Angewandte Praxis der Psychotherapie I und Selbstreflexion (Seminar) 2

regelmäßige und aktive Teilnahme (80%)

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Angewandte Praxis der Psychotherapie I (Praktikum) 150 Stunden in Kleingruppen (4 Personen)

regelmäßige und aktive Teilnahme (80%)

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Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

1. Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Absatz 1 Nummer 2 des Bundeszentralregistergesetzes, vorzulegen beim Studienbüro/Prüfungsamt. Über Ausnahmen bei vorhandenen Eintragungen entscheidet das Studienbüro/Prüfungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Prüfungsausschuss.

2. Nachweis gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (Masernschutz) in der dafür zuständigen fachlichen Koordinationsstelle vorzulegen.

Anbietende Lehreinheit(en): Psychologie
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Science Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie WiSe 2023/24 Pflichtmodul
Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 Abhängig vom Studiengang