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Foto: Matthias Friel

Modul: Angewandte Praxis der Psychotherapie II


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


PSY-MS-010: Angewandte Praxis der Psychotherapie II Anzahl der Leistungspunkte (LP):
15 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

Studierende werden unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt, indem sie

-          mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten,

-          an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.

 

Durchführung:

Insgesamt werden 450 Stunden Präsenzzeit in Form von mindestens sechswöchigen (zusammen mit Modul 009) studienbegleitenden Übungspraktika in der stationären oder teilstationären Versorgung absolviert.

 

Praktika bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die/den Praktikumsbeauftragte/n für das Fach Psychologie. Das Praktikum kann nur absolviert werden, wenn die Betreuung eines/r sich am Praktikumsort befindlichen fachkundigen Person gewährleistet ist. Bei dieser Person handelt es sich um eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.  Bei den Einrichtungen handelt es sich um eine der folgenden stationären oder teilstationären Einrichtungen: Hochschulambulanzen, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder interdisziplinäre Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt. Für die Einrichtungen muss eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Potsdam vorliegen.

 

Anerkennung:

Die/der Praktikumsbeauftragte informiert über geeignete Kooperationspartner und ist zuständig für die Anerkennung der Praktikumsbescheinigung/en, welche Folgendes enthalten müssen: Angaben über die Dauer des Praktikums/der Praktika (mindestens 450 Stunden), die Bestätigung der Praktikumsstelle/n, die ausgeübte Tätigkeit und die Unterschrift der/des für die fachliche Betreuung verantwortlichen Person (Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde).

 

Das Modul umfasst folgende Inhalte der PsychThApprO:

Teilinhalte aus Berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie (15 LP)

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Der Praktikumsbericht umfasst folgende Angaben:

A. Ein Deckblatt mit folgenden Angaben:

-          Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester zur Zeit des Praktikums und Anschrift der Einrichtung und der betreuenden Person.

-          Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang des Praktikums (mindestens 450 Stunden).

B. Erfahrungsbericht mi folgenden Inhalten:

-          Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums,

-          Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten, Beschreiben der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen,

-          Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,

-          Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und erworbenen Kompetenzen.

Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.

 

Praktikum, 450 Stunden und Praktikumsbericht (5-10 Seiten) oder Portfolio (5-10 Seiten), unbenotet

Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 450

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:

keine

Anbietende Lehreinheit(en): Psychologie
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Master of Science Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie WiSe 2023/24 Pflichtmodul
Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 Abhängig vom Studiengang