Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: |
Das Praktikum ermöglicht berufspraktische Einsätze gemäß PsychThApprO für Studierende, die einen berufsrechtlich anerkanntes Bachelorstudium nach PsychThApprO anstreben.
Das Praktikum ist an einer Tätigkeit in den Berufsfeldern der Psychotherapie zu orientieren und unter Anleitung von Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Juegndlichenpsychotherapeuten zu absolvieren.
Das Praktikum kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Juegndlichenpsychotherapeuten tätig sind: 1. in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, 2. in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 3. in Eirichtungen für Menschen mit Behinderungen oder 4. in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.
Inhalte und Qualifikationsziele: Das Modul beinhaltet 4 LP für das Orientierungspraktikum, das zur Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThApprO nachzuweisen ist.
Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Den studierenden Personen sind erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung zu gewähren. Darüber hinaus sind ihnen die grundlegenden Strukturen sowie strukturelle Maßnahmen zur Pateientensicherheit zu zeigen.
Das Modul beinhaltet 8 LP für das berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie, das zur Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThApprO nachzuweisen ist.
Die studierenden Personen erhalten während der berufsqualifizierenden Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
Die Studierenden Personen sind zu befähigen, 1. die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten sowie 2. grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.
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Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): |
Praktika bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte bzw. den Praktikumsbeauftragten für das Fach Psychologie. Sie bzw. er ist auch zuständig für die Anerkennung der Praktikumsbescheinigungen, die Angaben über die Dauer der Praktika, die Bestätigung der Praktikumsstellen, die ausgeübte Tätigkeit und die Unterschrift der für die fachliche Betreuung verantwortlichen Psychologinnen oder Psychologen enthalten muss.
Das Praktikum kann als 10-wöchiges Praktikum absolviert werden, oder in zwei Blöcken von 6 und (mindestens) 4 Wochen.
Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst
- Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in,
- Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers,
- Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll-oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs-bzw. Fehltage.
- Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums, Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
- Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen
Kompetenzen,
- Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,
- Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative),
- Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums
und den erworbenen Kompetenzen.
- Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung.
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Wurde das Praktikum gesplittet, sind entsprechende Teilberichte mit je drei A4-Seiten zu verfassen. Der Praktikumsbericht bzw. die Praktikumsberichte werden eingereicht, nachdem die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde.
Nachweis über Praktikum (Praktikumsbescheinigung über insg. mindestens 10 Wochen) und Praktikumsbericht (4 Seiten) (unbenotet)
Praktikumsbericht, mindestens 4 Seiten, unbenotet
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