Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
BPMSOW120: Praktikumsmodul II | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 6 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Einsatzbereiche) entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin/der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.
Ziele und Einsatzbereiche Das Praktikum
Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin/dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.
Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungs-verfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Campusmanagement-System der Universität Potsdam.
Durchführung Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen. Die/Der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum Einschlägige Berufsausbildungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren.
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Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:
Vergabe von Leistungspunkten
Hinweise zur Selbstlernzeit Praktikum, 4 Wochen und Praktikumsbericht, unbenotet |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 180 - siehe Modulprüfung |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Soziologie (50%)
Politik/Verwaltung (50%) |
Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Zwei-Fach-Bachelor Politik und Verwaltung WiSe 2015/16 |
Wahlpflichtmodul
[Erstfach]
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Bachelor of Arts Soziologie WiSe 2017/18 |
Wahlpflichtmodul
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Bachelor of Science Politik und Wirtschaft WiSe 2013/14 |
Wahlpflichtmodul
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Fakultätskatalog Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät WiSe 2016/17 |
Abhängig vom Studiengang
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