PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Fortgeschrittenenübungen ist das Einüben der Lösung von Strafrechtsfällen, die vor allem den Besonderen Teil des StGB tangieren. Während im ersten Teil der Übungen der Schwerpunkt bei den Nichtvermögensdelikten liegen wird, betreffen die Fallbearbeitungen im zweiten Teil der Übungen vordergründig die Vermögensdelikte. Fragestel-lungen aus dem Allgemeinen Teil des StGB werden in die Übungen einbezogen, wobei dies in erster Linie Wiederholungszwecken dient. Im Rahmen der Übungen werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten. Zur Erlangung des Übungsscheins sind eine mindestens ausreichende Klausur und eine mindestens ausreichende Hausarbeit notwendig.
Der erste Veranstaltungstermin am 15. Oktober findet in Raum 3_06_H08 (statt 3_01_H10) statt.
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