PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung vermittelt einen Überblick über nationale Grundlagen, europarechtliche Vorgaben und Bestandteile des Umweltrechts. Ferner behandelt sie die Gebiete Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundzüge des Bodenschutzrechts, des Gewässerschutzrechts, des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des Gefahrstoffrechts, Grundzüge des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts, Grundzüge des Rechts auf Umweltinformationen sowie der Regelung des Öko-Audits. Die Vorlesung ist in erster Linie für Nicht-Juristen gedacht.
ab 4. FS
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