PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung wird in türkischer Sprache gehalten. Sie hat damit das Ziel, dass die Studierenden mit türkischen Sprachkenntnissen einen Überblick über das türkische Privatrechtssystem erhalten und die Rechtsbegriffe in der türkischen Sprache erlernen. So können sie in der Zukunft mit den türkischen Kollegen besser kommunizieren, wenn sie die Interessen ihrer deutschen Mandanten auch in der Türkei vermitteln bzw mittelbar vertreten würden.
Die folgenden Themen sind Inhalt der Vorlesung:
Das türkische Zivilrecht
- Personen-Recht (Natürliche Personen, Juristische Personen)
- Familienrecht
- Sachenrecht
- Eigentumsrecht
- Erbrecht
Das türkische Obligationenrecht
- Allgemeiner Teil
- Besonderer Teil (Vertragsrecht)
Das türkische Handels- und Gesellschaftsrecht
Das türkische Zivilverfahrensrecht
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