PULS
Foto: Matthias Friel
Das Polizei- und Ordnungsrecht als wesentlicher Bestandteil des Besonderen Verwaltungsrechts befasst sich mit dem allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr und ist typisches Anwendungsfeld der Eingriffsverwaltung. Schwerpunkte der Vorlesung sind Aufgaben und Befugnisse der Gefahrenabwehrbehörden, Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gefahrbegriff, polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit, polizeiliche Standardmaßnahmen, der Rechtsschutz gegen polizei- und ordnungsbehördliches Handeln sowie Entschädigungs- und Kostenersatzansprüche. Außerdem werden Bezüge zum Versammlungsrecht hergestellt.
Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht; Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht; Pieroth / Schlink / Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht.
ab 4. FS
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