PULS
Foto: Matthias Friel
Liebe Studenten,
Unter diesem Link finden sie die Informationen zu den neuen Gruppen für das kommende kompakte Fachdidaktische Tagespraktikum:
https://www.dropbox.com/sh/d80xm5m2tjpsm86/AABh2lb0QVMGeRcDJA3Ax28Ba?dl=0
Beste Grüße M. Hess
Für die Teilnahme am Fachdidaktische Tagespraktikum ab dem kommenden Sommersemester ist mit dem Inkrafttreten des `Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention´ (ab dem 1.03.2020) für sie verpflichtend nachzuweisen:
- ein Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat.
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