PULS
Foto: Matthias Friel
Belegen Sie ZWINGEND Seminar und Praktikum am gleichen Tag!
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem örtlichen Gesundheitsamt auf. Sie benötigen einen s.g. "Gesundheitspass für Lebensmittelverarbeitung". Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen.
Nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führt das Gesundheitsamt die Belehrung bei Personen durch, die gewerbsmäßig und/oder regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, verkaufen oder auf andere Weise in den Verkehr bringen. Die Bescheinigung nach Paragraf 43 IfSG ist lebenslang gültig, wenn nach Erwerb der Bescheinigung in den folgenden drei Monaten erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird.
Coronabedingte Teilnahmebeschränkung: 8 Personen je Kurs (statt 12)
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