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Foto: Matthias Friel
Die Lehrveranstaltung ist als Blockveranstaltung zu den nachfolgend genannten Themen angelegt. Sie ist auf 25 Teilnehmende begrenzt. Die Anmeldung erfolgt über das Studienbüro.
Nach einer einführenden Vorlesung in das Gebiet „Vertragsgestaltung” sind die thematischen Veranstaltungen ausschließlich als praktische Übungen konzipiert. Ausgangspunkt sind entweder konkret vorgegebene Fallgestaltungen oder allgemeine Lebenssachverhalte, aus denen die jeweiligen Positionen und Interessenlagen der sich gegenüberstehenden Vertragsparteien herauszuarbeiten und zu verdeutlichen sind. Anschließend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Auf der so gefundenen Basis sind dann Gestaltungsziele festzulegen und es ist ein Gestaltungskonzept, gegebenenfalls mit verschiedenen Optionen, zu erstellen. Diese Tätigkeiten erfolgen unter Anleitung des Lehrenden durch alle Teilnehmer gemeinsam.
Eingeschlossen ist die selbständige Erarbeitung und Gestaltung einzelner Klauseln und gegebenenfalls deren Zusammenstellung zu einem Vertragsentwurf. Bei komplizierten Sachverhalten besteht dabei auch die Möglichkeit, aus einem vorgegebenen Pool von Klauseln zu wählen. Die Gestaltung der Klauseln kann sowohl in kleineren Arbeitsgruppen von 4-5 Studierenden oder durch alle Teilnehmer gemeinsam erfolgen; dies wird je nach Umfang des konkreten Vertragsprojekts von Fall zu Fall festgelegt. Eingang in diesen Prozess finden auch Fragen der Beratung und Belehrung der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit der Anwendung einer konkreten Klausel zu erteilen sind.
Soweit Klauseln bzw. Vertragsentwürfe in Gruppenarbeit erstellt wurden, werden sie anschließend allen Teilnehmern vorgestellt und die gewonnenen Ergebnisse im Kreis aller Teilnehmer kritisch diskutiert und ausgewertet.
In jeder Phase der Lehrveranstaltung erhalten die Studierenden Hinweise zu Sprache, Inhalt, Struktur, Aufbau und Abschluss von Verträgen. Der Umgang mit Vertragsmustern und Formularverträgen wird ebenso besprochen und praktiziert wie die Vertragstypenlehre.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt Grundkenntnisse in den behandelten Rechtsgebieten voraus. Als Zielgruppe werden daher Studierende ab dem 5. Fachsemester angesprochen.
Gegenstand der Lehrveranstaltung sind Themen aus folgenden Rechtsgebieten:
Kaufrecht: Immobilienkaufvertrag, Kaufvertrag über bewegliche Gegenstände
Sachenrecht: Vorkaufsrecht und Dienstbarkeiten
Mietrecht: Wohnraummietvertrag
Wohnungseigentumsrecht: Teilungserklärung, Teilungsvereinbarung, Gemeinschaftsordnung
Familienrecht: Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung (Güterstand, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich)
Erbrecht: einzelne erbrechtliche Verfügungen (Erbeinsetzung, Vermächtnis usw.), Gesamtverfügungen (Testament, Erbvertrag)
Recht der Kreditsicherheiten: Sicherungsvertrag und Sicherungsgrundschuld
Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften, Transaktion von Unternehmensanteilen, Umwandlung von Unternehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB, Klauseln zu Verbraucherverträgen
Die Lehrveranstaltung wird zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5a Abs. 3 DRiG angeboten. Die Teilnahme daran wird bescheinigt. Voraussetzung dafür ist auch die eigenständige Erstellung von Vertragsentwürfen zu mindestens 3 Übungsthemen.
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