PULS
Foto: Matthias Friel
Bitte beachten Sie: Werden Sie zu einem Kurs zugelassen, ist Ihr Erscheinen zur ersten Veranstaltung (Online oder Praxis) verpflichtend. Fehlen Sie unentschuldigt, haben Sie nicht vor an einem Kurs teilzunehmen oder ist Ihnen eine Teilnahme aufgrund von Überschneidungen im Stundenplan nicht möglich, melden Sie sich bitte umgehend wieder im PULS-System ab und informieren Sie die Dozentin. Wenn Sie sich nicht abmelden, blockieren Sie Plätze und verhindern eine optimale Ausnutzung der begrenzten Lehrkapazitäten. Die Weitergabe oder der Tausch von Kursplätzen ist ausgeschlossen!
Treffpunkt: Bereits die erste Seminarstunde (16.10.) wird praktisch in der Schwimmhalle abgehalten. Der Einlass in die Schwimmhalle (1. Etage) erfolgt jeweils 10-Minuten vor Lehrveranstaltungsbeginn.
Moodle-Kurs: „Bewegen im Wasser- Schwimmen I (Golle)” - Passwort: BiWa-SW1
WICHTIG: Studierende, die nach der alten Studienordnung von 2012/13 studieren müssen diese Lehrveranstaltung auch belegen. Geichfalls steht für diese Studierenden das Belegen der LV "Bewegen im Wasser - Schwimmen II" im Sommersemester an. Die Prüfungsnummer der alten Studienordnung (841912) ist unter der Lehrveranstaltung "Bewegen im Wasser - Schwimmen II" hinterlegt, in der auch die Prüfungsleistung zu erbringen ist. Beide Lehrveranstaltungen umfassen je 1 SWS und zusammengefasst somit den Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung "Bewegen im Wasser - Schwimmen" der alten Studienordnung.
Kursbegleitende Literatur und Materialien sind bitte über den lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Kurs "Bewegen im Wasser - Schwimmen (Golle)“ abzurufen (Passwort: BiWa-SW1)
Die aktive Teilnahme am Kurs setzt das Tragen folgender Sportbekleidung voraus: Badekappe, Badeanzug/Burkina bzw. Schwimmbadehose und Badelatschen.
Bei passiver Teilnahme müssen eine allgemeine Sportbekleidung und Badelatschen getragen werden. Sporttaschen/-rucksäcke dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden. Für die Verriegelung der Spinde in den Umkleiden muss ein eigenes Vorhängeschloss mitgebracht werden. Sporttaschen dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist eine Immatrikulation im Studiengang „Sport für das Lehramt für die Primarstufe (B. Ed.)“ gemäß Studien- und Prüfungsordnung von 2021.
Voraussetzung zum Bestehen des Kurses ist eine Präsenz von mind. 80 %.
In der Veranstaltung werden die Teilnehmenden mit aktuellen methodischen Lehrwegen zur Vermittlung des „sicheren Schwimmen Könnens (in der Grundschule)” bekannt gemacht.
Der Erwerb des sicheren Schwimmen Könnens ist charakterisiert durch das Vier-Niveaustufen-Konzept (vgl. DGUV Information 202-107 [2019]), dessen Anknüpfung am aktuellen Rahmenlehrplan für die Länder BB und BE (MBJS Land BB & SenBJF BE, 2015) aufgezeigt wird.*
Im Rahmen der Lehrveranstaltung bilden die ersten beiden Niveaustufen „Wassergewöhnung” und „Grundfertigkeiten des Schwimmens” einen theoretischen und praktischen Schwerpunkt.
Im Kontext der „Basisstufe Schwimmen Können” (Niveaustufe 3) werden erste technische Knotenpunkte der beiden Wechselschlag- bzw. Wechselzugschwimmarten Brustkraul- und Rückenkraulschwimmen theoretisch erläutert und vielfältig praktisch erarbeitet. (Hinweis: Die Lehrveranstaltung „Bewegen im Wasser – Schwimmen II” knüpft hieran an mit der Vertiefung zu den Wechselschlag-/Wechselzugschwimmarten, der Vermittlung der Grundschwimmart Brustschwimmen, der Vermittlung des Startsprungs, ausgewählter Wendetechniken und der Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Leistungserfassung und Leistungsbewertung).
Neben der Anbahnung der Handlungskompetenz in der methodischen Vermittlung, der Fehlererkennung und der Fehlerkorrektur der benannten Grundschwimmarten wird hierbei auch die Verbesserung der koordinativen und konditionellen Leistungsvoraussetzungen für das „Bewegen im Wasser – Schwimmen” thematisiert.
* die Grundlagenliteratur wird im lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Kurs zur Verfügung gestellt.
Studiengang "B.Ed. Sport Primarstufe" (Studien- und Prüfungsordnung von 2021 und von 2012/13 [siehe Hinweis!])
HINWEIS: Studierende, die nach der alten Studienordnung von 2012/13 studieren müssen diese Lehrveranstaltung auch belegen. Geichfalls steht für diese Studierenden das Belegen der LV "Bewegen im Wasser - Schwimmen II" im Sommersemester an. Die Prüfungsnummer der alten Studienordnung (841912) ist unter der Lehrveranstaltung "Bewegen im Wasser - Schwimmen II" hinterlegt, in der auch die Prüfungsleistung zu erbringen ist. Beide Lehrveranstaltungen umfassen je 1 SWS und zusammengefasst somit den Inhalt und Umfang der Lehrveranstaltung "Bewegen im Wasser - Schwimmen" der alten Studienordnung.
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