PULS
Foto: Matthias Friel
Bitte beachten Sie: Werden Sie zu einem Kurs zugelassen, ist Ihr Erscheinen zur ersten Veranstaltung (Online oder Praxis) verpflichtend. Fehlen Sie unentschuldigt, haben Sie nicht vor an einem Kurs teilzunehmen oder ist Ihnen eine Teilnahme aufgrund von Überschneidungen im Stundenplan nicht möglich, melden Sie sich bitte umgehend wieder im PULS-System von dem entsprechenden Kurs ab und informieren Sie die Dozentin. Nur dies ermöglicht es, andere angemeldete Studierende zuzulassen. Wenn Sie sich nicht abmelden, blockieren Sie Plätze und verhindern eine optimale Ausnutzung der begrenzten Lehrkapazitäten. Die Weitergabe oder der Tausch von Kursplätzen ist ausgeschlossen!
Treffpunkt: Bereits die erste Seminarstunde (17./18.10.) wird praktisch in der Schwimmhalle abgehalten. Der Einlass in die Schwimmhalle (1. Etage) erfolgt jeweils 10-Minuten vor Lehrveranstaltungsbeginn.
Moodle-Kurs: „Wasserrettung (Golle)” - Passwort: WR-24,25
HINWEIS: Gruppe 4 ist als Blockseminar vom 10.-13.02.2025 geplant. Der geplante zeitliche Ablauf für das Blockseminar [Änderungen vorbehalten!] ist bereits im Moodle-Kurs unter „Organisatorisches” einsehbar. Bei der Teilnahme am Blockseminar muss der EH-Nachweis zwingend bis zum 09.02.2025 vorliegen und darf nicht älter als zwei Jahre sein (d. h. max. 08.02.2023). Berücksichtigen Sie bitte, dass das Blockseminar physisch und kognitiv anspruchsvoller ist (da zeitlich intensiver und komprimierter), als wenn Sie die Lehrveranstaltung semesterbegleitend belegen. Sie sollten körperlich fit sein und gute schwimmerische Fertigkeiten besitzen (v. a. vortriebswirksamer Brustbeinschlag)!
Kursbegleitende Literatur und Materialien sind bitte über den lehrveranstaltungsbegleitenden Moodle-Kurs "Wasserrettung (Golle)" abzurufen (Passwort: WR-24,25).
Die aktive Teilnahme am Kurs setzt das Tragen folgender Sportbekleidung voraus: Badekappe, Badeanzug/Burkina bzw. Schwimmbadehose und Badelatschen.
Bei passiver Teilnahme müssen eine allgemeine Sportbekleidung und Badelatschen getragen werden. Sporttaschen/-rucksäcke dürfen nicht mit in die Schwimmhalle genommen werden. Für die Verriegelung der Spinde in den Umkleiden muss ein eigenes Vorhängeschloss mitgebracht werden.
Hinweis: Eine Schwimm-/Taucherbrille gilt bei Prüfungen im Rettungsschwimmen als nicht zulässiges Hilfsmittel. Alle praktischen Prüfungsleistungen müssen ohne Schwimm-/Taucherbrille abgelegt werden. Zur Gewöhnung an die Prüfungsbedingungen wird dringend empfohlen während aller Lehreinheiten auf das Tragen einer Schwimm-/Taucherbrille zu verzichten.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist für den Studiengang "B.Ed. Sport Sekundarstufe I/II" und den Studiengang "B.Ed. Sport Förderpädagogik" der erfolgreiche Abschluss der jeweils beiden Kurse "Schwimmen I/II". Für den Studiengang "M.Ed. Sport Primarstufe" bestehen keine fachlichen Voraussetzungen.
Für den Erwerb des DRSA Silber müssen alle Kursteilnehmenden neben den praktischen Prüfungen und der Theorieprüfung bei Beginn der Lehrveranstaltung oder SPÄTESTENS bis zum 30.11.2024 ein Erste-Hilfe- Zertifikat* nachweisen. Dies sind die Bestimmungen der Deutschen Prüfungsordnung „Schwimmen – mit Prüfungsteil Retten” (DPO, 2020).
Der Erste-Hilfe-Nachweis (kurz EH-Nachweis) darf NICHT ÄLTER ALS ZWEI JAHRE sein bei Beginn der Lehrveranstaltung (WiSe 2024/25: 17.10.2022). Wenn Sie aktuell keinen EH- Nachweis haben, der dieses Zeit-Kriterium erfüllt, wird empfohlen sich zeitnah für einen EH-Kurs/-Wiederholungskurs bei den diversen Anbietern selbstständig anzumelden (z. B. DRK, Johanniter, ASB, DLRG, PRIMEROS, LUKE´S Erste Hilfe Kurs).
Der Erste-Hilfe-Kurs ist KEIN Lehrinhalt der Lehrveranstaltung und auch keine Prüfungsleistung. Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs müssen Kursteilnehmende selbst tragen.
*HINWEIS: Es muss sich um einen EH-Kurs handeln, der folgende Ausführungsbestimmungen gemäß Dt. Prüfungsordnung Schwimmen und Rettungsschwimmen (2020) erfüllt (vgl. EH-Kurs für die Fahrerlaubnis!): "Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen."
Voraussetzung zum Bestehen der Lehrveranstaltung ist:
In der Veranstaltung werden die Teilnehmenden mit aktuellen methodischen Lehrwegen zur Vermittlung des Rettungsschwimmens bekannt gemacht. Die Vermittlung des Rettungsschwimmens erfolgt in Abstimmung mit den offiziellen Lehr- und Prüfungsinhalten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) (vgl. DPO, 2020). Am Ende des Kurses sollen die Teilnehmenden in der Lage sein, das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) in Silber erfolgreich abzulegen (theoretische und praktische Prüfungsleistung).
Neben dem Erwerb des DRSA Silber soll das Seminar die Teilnehmenden insbesondere dazu befähigen, Inhalte des Rettungsschwimmens kompetenzorientiert in den schulischen Schwimmunterricht und schwimmbezogene Angebote im organisierten Sport oder Gesundheitssport einzubinden. Hierdurch kann die Bedeutung der Selbst- und v. a. Fremdrettung im Rahmen des Bewegens im Wasser (sowie letztlich am und auf dem Wasser) auch als gesellschaftsrelevante Kompetenz in das schulische Lernen sowie die Allgemeinbildung hineingetragen werden.
Die theoretische Auseinandersetzung mit den Lerninhalten erfolgt, neben einer offiziellen Theorie-Einheit, primär im regulären Selbststudium. Hierfür sind Lernmaterialien auf Moodle abgelegt.
Studiengänge „B. Ed. Sport Sekundarstufe I/II", „B.Ed. Sport Förderpädagogik”. und „M. Ed. Sport Primarstufe".
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