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Foto: Matthias Friel
Aktuelle Hinweise zur Belegung der Übungsgruppen (Stand 14.10.24):
Wegen sehr geringer Anmeldezahlen wird nur eine Übungsgruppe benötigt. Die Teilnehmer:innen haben sich in einer Vorbesprechung auf Gruppe 2 verständigt. Bitte melden Sie sich ab sofort nur noch für Übungsgruppe 2 an, es gibt noch freie Plätze!
Allgemeine Hinweise zur Lehrveranstaltung:
Die Veranstaltung besteht aus einer 1-SWS-Vorlesung (umgesetzt als 1,5h 14-tg.) und 2 SWS Übungen (organisiert in 10 Einheiten à 2,25 Stunden, wöchentlich). Die Vorlesung dient der Vor- und Nachbereitung der Übungen und ist inhaltlich auf die jeweils folgenden Übungen ausgerichtet. Die Übungen sind anwesenheitspflichtig, hier werden Prüfungsnebenleistungen in Form von Protokollen und dem Vorstellen eines eigenen Unterrichtversuchs gefordert. Aufgrund der Material-, Raum- und Betreuungskapazitäten ist die Teilnehmerzahl der Übungen auf max. 14 TeilnehmerInnen/Übungsgruppe beschränkt. Inhalte von Vorlesung und Übungen gehen in die Modulprüfung ein.
Beginn der Vorlesung: 17.10.2024 (7 Termine, unregelmäßig)
Beginn der Übungsgruppen:
Gruppe 1 (Mi 12:30-14:45): Beginn: 23.10.2024 (Entfällt!)
Gruppe 2 (Do 15:15-17:30): Beginn: 17.10.2024
Gruppe 3 (Do 12:30-14:45): Beginn: 17.10.2024 (Entfällt!)
Hinweise zur Einschreibung in die Übungsgruppen:
Aufgrund der Raumkapazität, der Gerätezahl und des Betreuungsschlüssels ist die Teilnehmerzahl pro Übungsgruppe begrenzt. Bitte geben Sie bei Belegung der Übungsgruppen möglichst mehrere Übungsgruppen mit abgestuften Prioritäten an, so dass Sie bei zu hoher oder zu geringer Nachfrage in eine andere Übungsgruppe zugelassen werden können. Bei zu geringer Nachfrage muss ggf. eine Übungsgruppe gestrichen werden. Auch deshalb sollten Sie sich unbedingt in mindestens zwei Übungsgruppen anmelden. Bei der Vergabe der Übungsplätze wird darauf geachtet, dass möglichst viele Bewerber ihre bevorzugte Gruppe oder die ihrer zweiten Priorität erhalten. Wer nur eine Priorität angibt, kann ggf. bei der ersten Zulassungsrunde leer ausgehen und erst später in einer anderen Übungsgruppe zugelassen werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Lehrveranstaltung kann wegen der Vorschriften zu Tätigkeitseinschränkungen (§2 Abs. 1 Mutterschutzges., §6, Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzges.) nicht von Schwangeren und stillenden Müttern belegt werden.
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