PULS
Foto: Matthias Friel
Aktuelle Hinweise zur Einschreibung (Stand 11.12.24):
Da diese LV sehr stark nachgefragt wurde, wurden zwei weitere Termine eingerichtet, die ebenfalls fast voll belegt sind. Interessierte an diesen Terminen können sich anmelden und können zugelassen werden, sobald sich jemand abmeldet. Wer an den Bodenunersuchungen Interesse hat, aber im März bzgl. des Termins flexibel ist, kann diese auch im Rahmen der Lehrveranstaltung "Bodenkunde II" durchführen. Bitte lesen Sie dazu die aktuellen Bemerkungen zu dieser Lehrveranstaltung und melden Sie sich für die Gruppen 2 und 3 an. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldezeiträume für diesen Gruppen.
Zweitägiger Kompaktkurs , 24.03. und 25.03.2025, jeweils von 10:00-16:00 Uhr in der Maulbeerallee 2a im Raum 2.01.
beschränkte Teilnehmerzahl (max. 14 Teilnehmer)l, kein Fehltag möglich.
Dieser Kompaktkurs soll Studierenden grundlegende Kenntnisse in praktischen Bodenuntersuchungen vermitteln. Grundkenntnisse in praktischer Laborarbeit (z.B. im Messen und Wiegen und im Lösungsrechnen) sind hilfreich, aber nicht Voraussetzung. Für die Bodenuntersuchungen kann eine eigene Bodenprobe (ca. 150-200 g) mitgebracht werden.
Inhalte der Lehrveranstaltung:
Diese Übung kann in der StO 2022 im Bachelor-Studiengang als berufsfeldbezogene Lehrveranstaltung im Modul "Berufsfeldbezogenes Fachmodul I Biologie" oder im Modul "Ökologie und Berufsfeldbezug" belegt werden. Im Studiengang MLAB kann die Lehrveranstaltung im Vertiefungsmodul 4 "Fachdidaktik II und Berufsfeldbezug Biologie II" und im Vertiefungsmodul 5 "Naturschutz und Berufsfeldbezug Biologie III" mit 1 SWS belegt werden.
In der StO 2013/14 kann die Übung im Bachelor-Studiengang Lehramt im berufsfeldbezogenen Modul I Biologie und im Studiengang MLAB im Modul Fachdidaktik II und berufsfeldbez. Fachmodul I als berufsfeldbezogene Lehrveranstaltung mit 1 SWS belegt werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Lehrveranstaltung kann wegen der Vorschriften zu Tätigkeitseinschränkungen (§2 Abs. 1 Mutterschutzges., §6, Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzges.) nicht von Schwangeren und stillenden Müttern belegt werden.
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