PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung ergänzt die Vorlesungen Staatsrecht I und II im Hinblick auf die völker- und europarechtsrelevanten Teile des Grundgesetzes. Damit wird das Ziel verfolgt, die Einordnung der Bundesrepublik Deutschland in die internationale Ordnung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen darzustellen. Zugleich wird ein Einblick in die Völkerrechtsordnung gegeben. Die Vorlesung ergänzt auch die Vorlesungen zum Europarecht, da sie aus verfassungsrechtlicher Sicht die Stellung der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Integrationsprozess darstellt.
Die Veranstaltung findet in der ersten Semesterhälfte statt.
ab 3. FS
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