PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung vermittelt zunächst Kenntnisse über Begriff, Funktionen und Organisation der öffentlichen Verwaltung und das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsrecht. Danach werden die Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung im Überblick vorgestellt. Im Zentrum steht dabei die Lehre vom Verwaltungsakt. Die Darlegungen schließen auch die für den Verwaltungsakt geltenden Verfahrensregelungen in sich ein. In die Vorlesung sind schließlich ausgewählte verwaltungsprozessuale Probleme integriert - insbesondere die Darstellung der mit dem Verwaltungsakt verbundenen Klagearten. Vorlesungsgliederung und ausführliche Literaturhinweise werden in der ersten Veranstaltung übergeben.
Examensstudiengang: ab 3. FSBA-Zweitfach: ab 1. FS
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