PULS
Foto: Matthias Friel
Gegenstand der Vorlesung sind die Grundlagen der Europäischen Union, d. h. die Rechtsquellen des Unionsrechts, das institutionelle Gefüge, die Rechtsetzung, der Vollzug und der Rechtsschutz sowie das Verhältnis des Unionsrechts zu den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, insbesondere zum Grundgesetz. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird jeweils im Kontext besprochen. Die Vorlesung wird im Sommersemester als Europarecht II fortgesetzt.
Examenstudiengang: ab 3. FSZweitfach-BA-Studengang: ab 3. FS
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