PULS
Foto: Matthias Friel
Diese Vorlesung behandelt das Recht der Gemeinden, Ämter, Landkreise und sonstigen kommunalen Organisationen. Erörtert werden die verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung einschließlich ihrer finanziellen Bezüge, der Status der Kommunen sowie die Gebiets- und Funktionalreform, die Organisation und die Aufgaben der kommunalen Organe (unter Einbeziehung des so genannten „Neuen Steuerungsmodells"), die Mitwirkungsrechte der Bürger, die Zusammenarbeit der Kommunen sowie die staatliche Aufsicht über die Kommunen. Im kommenden Sommersemester wird im Schwerpunktbereich IV Staat - Wirtschaft - Verwaltung die Vorlesung Kommunalrecht II an diese Veranstaltung anknüpfen.
Burgi, Kommunalrecht; Geis, Kommunalrecht; Th. Schmidt, Kommunalrecht; Th. Schmidt, Prüfe dein Wissen - Kommunalrecht
Examensstudiengang: ab 5. FSBA-Zweitfächer: ab 3. FS
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