PULS
Foto: Matthias Friel
Das öffentliche Baurecht zählt zu den wichtigsten Materien des Besonderen Verwaltungsrechts. Die Vorlesung behandelt die examensrelevanten Bereiche seiner beiden Teilgebiete, nämlich des bundesrechtlichen Bauplanungsrechts und des landesrechtlichen Bauordnungsrechts, einschließlich der jeweiligen Rechtsschutzfragen. Nach einer Einführung in die (verfassungsrechtlichen) Grundlagen des Baurechts wird das Bauplanungsrecht mit besonderem Fokus auf den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für Bauleitpläne und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben behandelt. Es schließt sich das Bauordnungsrecht mit den wesentlichen materiell-rechtlichen Vorgaben, den am Bau Beteiligten, den diversen Verfahren der Präventivkontrolle (u. a. Baugenehmigungsverfahren) und schließlich den bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnissen an.
S. Literaturliste im Moodle-Kurs.
Link zum Moodle-Kurs: https://moodle2.uni-potsdam.de/course/view.php?id=42470
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