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Foto: Matthias Friel

Digitale Plattformen und Künstliche Intelligenz (KI) - Einzelansicht

  • Funktionen:
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester WiSe 2024/25
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Seminar -  bis  Block am   Hon. Prof. Dr. Wagner  
Kommentar

Digitale Plattformen sind omnipräsent, und bei vielen ist Künstliche Intelligenz (KI) schon heute im Einsatz. Die KI-Verordnung der EU ist kürzlich in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an die Produktsicherheit von KI-Systemen. Insbesondere zum Urheberrecht und Datenschutz, aber auch zur Frage, wann menschliche Aufsicht bei Hoch-Risiko-Systemen noch sinnvoll ist, stellen sich viele kontroverse und ethisch interessante Grundfragen, die nach wissenschaftlicher Vertiefung rufen. KI eröffnet vielfältige Chancen, aber auch unüberschaubare Risiken, insbesondere auch für den in einer Demokratie wichtigen Prozess der öffentlichen Meinungsbildung. Wie werden Deep Fakes erkennbar gemacht und Bots vom Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen? Wer bestimmt über digitale Plattformen und Künstliche Intelligenz, die Plattformbetreiber oder die Regulierung? Wie werden sie von wem reguliert und kontrolliert? Ausgehend von den geltenden Bestimmungen soll in diesem Seminar untersucht werden, welche Arten von digitalen Plattformen und Künstlicher Intelligenz aktuell in welcher Form reguliert sind, und wie die Regulierung künftig gestaltet werden sollte, um den neuen Herausforderungen der digitalen Lebenswirklichkeit gerecht zu werden und einen hinreichenden Schutz gegen Hasskriminalität, für Urheberrechte, den Wettbewerb und den demokratischen Meinungsbildungsprozess sowie ein ausgewogenes und hinreichendes Haftungsregime zu gewährleisten.

 

Die Vorbesprechung findet am Donnerstag, dem 17.10.2024, von 12-16 Uhr in Raum 3.06.S27 statt. Die Seminartermine werden in der Vorbesprechung bekanntgegeben. Bitte informieren Sie sich zu gegebener Zeit auch auf der Fakultätshomepage bzw. im entsprechenden Moodle-Kurs.

 

Leistungsnachweis

Es kann ein Leistungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 SBPO (Zulassung zum Schwerpunktbereich) erworben werden. Außerdem ist eine Anrechnung der verfassten Seminararbeit als Bachelorarbeit möglich. 


Strukturbaum
Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden:
Vorlesungsverzeichnis
Juristische Fakultät
Examensstudiengang
Schwerpunktbereichsstudium
Studienordnung ab WiSe 2023/24
4. Medienrecht  - - - 1
Studienordnung ab WiSe 2013/14
3. Medien- und Wirtschaftsrecht  - - - 2