PULS
Foto: Matthias Friel
Diese zweistündige Vorlesung ist obligatorisch für alle diejenigen, die sich für den Schwerpunktbereich Internationales Recht entschieden haben. Behandelt werden die Grundlagen des Völkerrechts, insbesondere die Rechtssubjekte des Völkerrechts und dabei insbesondere die Staaten und deren Rechtsstellung; ferner die Rechtsquellen des Völkerrechts und dabei insbesondere das Völkervertragsrecht sowie das Völkergewohnheitsrecht, weiter das Recht der Staatenverantwortlichkeit und die Staatenimmunität; sowie schließlich die Mittel friedlicher Streitbeilegung, insbesondere die internationale Gerichtsbarkeit.
Als Einstieg M. Herdegen, Völkerrecht. Nähere Informationen (Gliederung, weitere Literaturhinweise, Material) werden zu Beginn der Vorlesung gegeben.
ab 4. FS
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