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Foto: Matthias Friel
In dem Blockseminar werden rechtliche Grundfragen des Verwaltungsprozesses anhand ausgewählter Praxisfälle gemeinsam erarbeitet. Das Seminar wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften aus allen Semestern. Jeder Studierende bekommt im Vorgespräch einen Praxisfall nach seiner Wahl (s. Themenliste) zugewiesen, den er in dem Blockseminar vorstellt und an dem er ein bestimmtes prozessuales Grundproblem exemplarisch aufzeigt. Auf diese Weise soll das Verwaltungsprozessrecht nicht abstrakt, sondern in seiner konkreten Bedeutung für „lebende“ Fälle veranschaulicht werden. Es wird erwartet, dass zwei Wochen vor dem Blockseminar, das am 31.01.2025 stattfindet, ein kurze schriftliche Seminararbeit (max. 20 Seiten) abgegeben wird.__________________________________
Themenliste der Referate:
1. Amtsermittlungspflicht im Verwaltungsprozess - Theorie und Praxis2. Beweisantragsrecht im Verwaltungsprozess3. Schutznormtheorie - Sinn und Unsinn4. Ermessensausübung und verwaltungsgerichtliche Kontrolle5. Anforderungen an die Sofortvollzugsanordnung6. Untätigkeitsklage7. Besorgnis der Befangenheit8. Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) im Verwaltungsprozess
Termin zur Vorbesprechung ist der 14.10.2024 ab 18.00 Uhr in Raum 3.06.S15.
Das Seminar wird am 31.01.2025 von ca. 9-15 Uhr in Raum 3.07.039 stattfinden.
Bitte informieren Sie sich zu gegegebener Zeit auch auf der Homepage der Juristischen Fakultät.
Es kann ein Leistungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 SBPO (Zulassung zum Schwerpunktbereich) erworben werden.
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