PULS
Foto: Matthias Friel
Um den Anspruch an gute juristische Praxis zu erfüllen, müssen die Studierenden über die Fähigkeit verfügen, wissenschaftliche Positionen zu kritisieren, zu hinterfragen, zu präzisieren und zu reflektieren.
Die Studierenden sollen daher im Laufe der Veranstaltung folgende Kompetenzen erwerben:
- Kompetenzen zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit. Dazu gehört die intensive Auseinandersetzung mit fremdem Gedankengut und das kritische Hinterfragen der gefundenen Ergebnisse, die Entwicklung und Begründung einer eigenen Perspektive durch ein zielgerichtetes und methodisch kontrolliertes Vorgehen sowie die Fundierung der eigenen Aussagen durch Quellennachweise.
- Kompetenzen zum Erstellen und Durchführung eines Vortrags zu einem wissenschaftlichen Thema sowie
- Kompetenzen zur Absolvierung eines mündlichen Fachgesprächs.
Der Kurs dient zugleich der Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung (Schwerpunkthausarbeit).
Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Vorlesungswoche.
Die Teilnehmerzahl ist auf 16 begrenzt.
Die Lehrveranstaltung wird zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5a Abs. 3 DRiG angeboten.
Voraussetzungen sind:
ab 2. FS
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