PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung vermittelt das Basiswissen des Wirtschaftsstrafrechts, das in der Wissenschaft und in der Strafrechtspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ein „allgemeiner Teil" erläutert den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts, gibt einen Überblick über dessen Entwicklung und befasst sich mit der Sanktionierbarkeit der Unternehmensdelinquenz. Im zweiten Teil werden die „klassischen" wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände Betrug und Un-treue sowie deren Vorfeldtatbestände, das Börsenstrafrecht, das Insolvenz- und Bilanzstrafrecht, das Strafrecht des unlauteren Wettbewerbs und das Kartellordnungswidrigkeitenrecht behandelt.
ab 5. FS
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