PULS
Foto: Matthias Friel
Die Übungen dienen zum einen dem Erwerb des strafrechtlichen Schwerpunktbereichsscheines (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktbereichsprüfung) und zum anderen der Vorbereitung auf die Prüfungsklausuren im SPB 5 "Wirtschafts-, Steuer- und Umweltstrafrecht". Es werden vier Klausuren angeboten. Zur Erlangung des Übungsscheins müssen zwei mit mindestens „ausreichend" bewertete Klausuren angefertigt werden. Zwei Aufgaben betreffen wirtschaftsstrafrechtliche Themen, jeweils eine hat das Steuer- und das Umweltstrafrecht zum Gegenstand. Ein Zeitplan der Übungen wird durch Aushang bekannt gegeben.
Die Veranstaltung beginnt regulär um 12 Uhr c.t., bei Klausuren bereits um 11 Uhr s.t.!
ab 6. FS
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