PULS
Foto: Matthias Friel
Das sog. Nebenstrafrecht ist in der Praxis des Strafjuristen nichts „Nebensächliches", sondern macht einen großen Teil der täglichen Arbeit aus. Zudem unterliegt es ständiger Entwicklung, wie etwa durch das neue Waffengesetz sowie das aktuelle Zuwanderungsgesetz. Gegenstand der Vorlesung sind (dem Schwerpunktbereich 5 entsprechend): Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Waffenstrafrecht, Wehrstrafrecht. Dazu werden Übersichten, Beispielsfälle und Literaturhinweise ausgegeben.
ab 4. FS
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