PULS
Foto: Matthias Friel
Die Vorlesung führt in das Individualarbeitsrecht ein und stellt Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht her. Für den Besuch der Vorlesung werden Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht vorausgesetzt. Schwerpunkte bilden u. a. der Arbeitnehmerstatus, Vorbereitung und Abschluss des Arbeitsvertrages, Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen, der Betriebsübergang, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
ab dem 3. FS
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