PULS
Foto: Matthias Friel
Die Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene sind keine Fortsetzung des Zwischenprüfungsstudiums mit anderen Mitteln, sondern dienen der Vorbereitung auf den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung ("Staatsexamen"). Teilnehmer müssen die Zwischenprüfung bestanden haben, und sie müssen vor allem solide Kenntnisse im Bürgerlichen Recht mitbringen, einschließlich der Grundzüge des Familien- und Erbrechts. Es wird nicht Vorlesungswissen dargeboten und anschließend in Klausuren abgefragt, sondern es soll bereits vorhandenes und zusammenhängendes Fachwissen anhand von Fällen angewendet und vertieft werden. Die Übung bietet Gelegenheit zum Erwerb eines Übungsscheins ("großer BGB-Schein"). Dafür werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten angeboten. Wer den Schein erwerben will, muss mindestens eine Klausur und eine Hausarbeit mit mindestens 4 Punkten bestehen.
Die Veranstaltung beginnt regulär um 14 Uhr c.t., bei Klausuren bereits um 13 Uhr s.t.!
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