PULS
Foto: Matthias Friel
In dem Kurs werden anhand ausgewählter Sachverhalte aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf und Klimaschutz in allgemeiner Form Grundsätze der Arbeit mit Verträgen und komplexen, durch Verträge zu regelnden Sachverhalten vermittelt.
Zunächst wird die Gestaltung von Leistung und Gegenleistung unter Berücksichtigung von Leistungsbestimmungsrechten sowie der Wahl von Haupt- und Nebenleistungspflichten anhand
- der Regelung des Gegenstands von Austausch- (Kauf-, Dienst-, Werk- oder Makler-)verträgen; als Beispiele werde dienen Unternehmenskauf-, JV-Verträge und Verträge über die Übertragung von Emissionsreduktionen sowie Beratungsverträge, insbesondere auch auf Erfolgsbasis
- der Führung von Joint Venture-Gesellschaften ,
- der auf Austausch- und Joint-Venture-Verträge bezogenen Preis- und Schadensersatzregelungen.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Sicherung der Erfüllung von Verträgen durch die Gestaltung der Reihenfolge der Leistungspflichten (Vor-, Nach-, Zug-um-Zug-Leistung und deren Sicherung über Treuhänder) sowie Beweis- und Auskunftsregelungen. As Beispiele werden diskutiert:
- das Verhältnis von Absichtserklärungen zu endgültigen Verträgen und von Rahmen zu einzelnen Verträgen
- die Gestaltung von Bedingungen in Verträgen und praktische Phänomene wie etwa die Disclosure Letter und
- die Überprüfung von vertraglich zugesicherten Emissionswerten.
Anhand der genannten praktischen Beispiele werden unterschiedliche Stile der Vertragsgestaltung diskutiert und Vorschläge zur Arbeit mit untypischen Sachverhalten und Standardverträgen aus unterschiedlichen Jurisdiktionen, insbesondere auch aus dem Anglo-Amerikanischen Rechtskreis erarbeitet. Grundlage für die Vertragsgestaltung wird neben dem deutsches auch russisches Recht sein, weil russisches Recht wegen seiner geringen Flexibilität für die Vertragsgestaltung besondere Herausforderungen bietet.
Mit dem Kurs werden die Fähigkeiten gefördert, komplizierte Sachverhalte in Verträge zu fassen und mit umfangreichen Standardverträgen umzugehen. Damit wird auf die Praxis vor allem in Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen vorbereitet.
Die Teilnehmerzahl ist auf 35 begrenzt.
Die Lehrveranstaltung wird zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5a Abs. 3 DRiG angeboten.
© Copyright HISHochschul-Informations-System eG