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Foto: Matthias Friel

Europäisches Medienrecht - Einzelansicht

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Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer
SWS 2 Semester SoSe 2020
Einrichtung Juristische Fakultät   Sprache deutsch
Belegungsfrist
Gruppe 1:
      
    Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Lehrperson Ausfall-/Ausweichtermine Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
Vorlesung Di 14:00 bis 16:00 wöchentlich 21.04.2020 bis 21.07.2020  3.06.S17 Prof. Dr. Schladebach 07.07.2020: 
Kommentar

Das EU-Recht enthält sowohl im Primärrecht als auch im Sekundärrecht bedeutende Vorgaben für die nationalen Medienrechtsordnungen. Dabei kommt den Medien eine bedeutende Doppelfunktion zu: Begreift man sie als Wirtschaftsbereich, gliedern sie sich problemlos in die wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen des EU-Rechts ein. Betrachtet man sie jedoch als Bestandteil des Kulturbereichs, stellen sich wichtige Abgrenzungsfragen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten. Im EU-Sekundärrecht bildet die Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) den zentralen Rechtsakt. Sie ist in Deutschland in den Rundfunkstaatsvertrag der Länder umgesetzt worden. Ob diese Um­­setzung richtlinienkonform erfolgte, ist ebenfalls Gegenstand der Vorlesung, die allen am Medienrecht Interessierten offensteht.

Literatur

Schladebach/Simantiras, Grundfragen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 46 (2011), 784 ff.; Fechner, Medienrecht, 18. Aufl. (2017). 

Zielgruppe

ab 4. FS


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Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2020 , Aktuelles Semester: SoSe 2024