PULS
Foto: Matthias Friel
Das Kolloquium zum Aufenthalt- und Flüchtlingsrecht soll den Studierenden einen Überblick über diese besonderen Materien des Öffentlichen Rechts geben, die in der juristischen Praxis eine hohe Relevanz haben. Entsprechend sollen Fragen der praktischen Rechtsanwendung bei dieser Veranstaltung im Vordergrund stehen. Hierzu sind Besuche bei verschiedenen Fachbehörden (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Außenstelle Berlin, Ausländerbehörde Berlin, Auswärtiges Amt, Polizeipräsident in Berlin) sowie beim Verwaltungsgericht Berlin geplant. Diese Besuche sollen vor- und nachbereitet werden durch kurze Referate zu den jeweiligen thematischen und fachlichen Schwerpunkten der besuchten Einrichtungen.
Bei Übernahme eines (mündlichen) Referats wird ein qualifizierter Leistungsnachweis erteilt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist daran jedoch nicht gebunden.
Das Kolloquium richtet sich an alle Studierenden, die bereits grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht erworben haben. Spezielle Vorkenntnisse im Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht sind nicht erforderlich.
Die Einzelheiten werden im ersten Termin am 22. April 2018 besprochen.
Erster Veranstaltungstermin ist der 22. April 2020!
Bei Übernahme eines (mündlichen) Referats kann ein Leistungsnachweis als Voraussetzung für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 5 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung erworben werden.
ab 5. FS
© Copyright HISHochschul-Informations-System eG