PULS
Foto: Matthias Friel
Die Lehrveranstaltung ist als Blockveranstaltung (4 Veranstaltungen à 360 min in wöchentlichem Abstand) zu den nachfolgend genannten Themen angelegt. Sie wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt und ist auf 23 Teilnehmende begrenzt. Maßgebend für die Teilnahme ist die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung.
Nach einer einführenden Vorlesung in das Gebiet „Vertragsgestaltung” sind die thematischen Veranstaltungen ausschließlich als praktische Übungen konzipiert. Ausgangspunkt sind entweder konkret vorgegebene Fallgestaltungen oder allgemeine Lebenssachverhalte, aus denen die jeweiligen Positionen und Interessenlagen der sich gegenüberstehenden Vertragsparteien herauszuarbeiten und zu verdeutlichen sind. Anschließend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Auf der so gefundenen Basis sind dann Gestaltungsziele festzulegen und es ist ein Gestaltungskonzept, gegebenenfalls mit verschiedenen Optionen, zu erstellen. Diese Tätigkeiten erfolgen unter Anleitung des Lehrenden durch alle Teilnehmer gemeinsam.
Im Anschluss daran erfolgt die selbständige Erarbeitung und Gestaltung der einzelnen Klauseln und gegebenenfalls deren Zusammenstellung zu einem Vertragsentwurf. Bei komplizierten Sachverhalten besteht dabei auch die Möglichkeit, aus einem vorgegebenen Pool von Klauseln zu wählen. Die Gestaltung der Klauseln und Verträge erfolgt im Regelfall in kleineren Arbeitsgruppen von 4-5 Studierenden, nur ausnahmsweise ebenfalls durch alle Teilnehmer gemeinsam; dies wird je nach Umfang des konkreten Vertragsprojekts von Fall zu Fall festgelegt. Eingang in diesen Prozess finden auch Fragen der Beratung und Belehrung der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit der Anwendung einer konkreten Klausel zu erteilen sind.
Die in Gruppenarbeit erstellten Klauseln bzw. Vertragsentwürfe werden anschließend allen Teilnehmern vorgestellt und die gewonnenen Ergebnisse im Kreis aller Teilnehmer kritisch diskutiert und ausgewertet.
In jeder Phase der Lehrveranstaltung erhalten die Studierenden Hinweise zu Sprache, Inhalt, Struktur, Aufbau und Abschluss von Verträgen. Der Umgang mit Vertragsmustern und Formularverträgen wird ebenso besprochen und praktiziert wie die Vertragstypenlehre.
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt Grundkenntnisse in den behandelten Rechtsgebieten voraus. Als Zielgruppe werden daher Studierende ab dem 5. Fachsemester angesprochen. Notar a.D. Jens Hunger bietet darüber hinaus je eine spezielle themenbezogene Vorlesung in den folgenden Vorlesungsreihen an:
- „Erbrecht – Grundzüge” zu Inhalt und Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen
- „Kreditsicherheiten” zur Grundschuld in der Rechtspraxis
- „Kapitalgesellschaftsrecht” zu ausgewählten Fragen der Satzungsgestaltung einer GmbH
Gegenstand der Lehrveranstaltung sind Themen zu folgenden Rechtsgebieten:
Kaufrecht: Immobilienkaufvertrag, Kaufvertrag über bewegliche Gegenstände
Sachenrecht: Vorkaufsrecht und Dienstbarkeiten
Mietrecht: Wohnraummietvertrag
Wohnungseigentumsrecht: Teilungserklärung, Teilungsvereinbarung, Gemeinschaftsordnung
Familienrecht: Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung (Güterstand, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich)
Erbrecht: einzelne erbrechtliche Verfügungen (Erbeinsetzung, Vermächtnis usw.), Gesamtverfügungen (Testament, Erbvertrag)
Recht der Kreditsicherheiten: Sicherungsvertrag und Sicherungsgrundschuld
Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsverträge für Personen- und Kapitalgesellschaften, Transaktion von Unternehmensanteilen, Umwandlung von Unternehmen
Die Lehrveranstaltung wird zur Erlangung einer Schlüsselqualifikation im Sinne des § 5a Abs. 3 DRiG angeboten. Die Teilnahme daran wird bescheinigt. Voraussetzung dafür ist auch die eigenständige Erstellung von Vertragsentwürfen zu mindestens 3 Übungsthemen.
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