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Foto: Matthias Friel
Recht und seine Institiutionen nehmen für sich in Anspruch neutral, objektiv, unbefangen, rational und so auch richtig zu urteilen, das Recht geschlechterneutral wäre. Dies wird von der feministischen Rechtsforschung resp. den Legal Gender studies infrage gestellt. Kritisiert wird, dass Recht, die Rechtsprechung und die Rechtspraxis durch die (intersektionalen) Geschlechterverhältnisse geprägt sind und zugleich die Verhältnisse der intersektionalen Ungleichheit durch das Recht geprägt werden. Auf der anderen Seite ist auch für "die Anderen" die Anerkennung als Rechtssubjekt eine Errungenschaft und zugleich Voraussetzung für Kämpfe um mehr Gerechtigkeit" (Brown 2011, 456). Baer (2016, 211) wiederum sieht darin eine Versuchung, weil das Recht so viel verspricht. es gilt also - so Baer - Abstand zu halten, will man die Versprechungen enttarnen.
Das Seminar findet ONLINE statt.
Donnerstags 10.12 Uhr remote:
https://uni-potsdam.zoom.us/j/5990918413
Meeting-ID: 599 091 8413;
Kenncode: 89866399
Die Literatur wird Ihnen über Moodle bereitgestellt. Dazu gehören:
Schweitzer, Doris (2018): Rechtssoziologie versus „Recht in der Soziologie“. In: Juridikum/2, 210-221.
Baer, Susanne (2004): Justitia ohne Augenbinde? Zur Kategorie Geschlecht in der Rechtswissenschaft. In: Koreuber, Mechthild/Ute Mager (Hg.): Recht und Geschlecht: Zwischen Gleichberechtigung, Gleichstellung und Differenz. Baden-Baden, 19-31.
Haraway, Donna (1988): Situated Knowledges: The Science Question in Feminism as a Site of Discourse on the Privilege of Partial Perspective. In: Feminist Studies, 14/3, 575-599
Brown, Wendy (2011): Die Paradoxien der Rechte ertragen. In: Menke, Christoph/Francesca Raimondi (Hg.): Die Revolution der Menschenrechte: grundlegende Texte zu einem neuen Begriff des Politischen. Berlin, 454-473.
Merry, Sally Engle (2003): Rights talk and the experience of law: implementing women’s human rights to protection from violence. In: Human Rights Quarterly, 25/2, 343–381.
Benhabib, Seyla (1989): Der verallgemeinerte und der konkrete Andere: Ansätze zu einer feministischen Moraltheorie. In: List, Elisabeth/Herlinde Suder (Hg.): Denkverhältnisse: Feminismus und Kritik. Frankfurt a. M., 454-487.
Holzleithner, Elisabeth (2015): Der Stoff, aus dem Konflikte sind. In: Sabine, Berghahn/Rostock Petra (Hg.): Der Kopftuchstreit als Schauplatz der Debatten zwischen Feminismus und Multikulturalismus: Eine Analyse entlang der Bedingungen für Autonomie. Bielefeld, 341-360.
Lembke, Ulrike/Doris Liebscher (2014): Postkategoriales Antidiskriminierungsrecht? – Oder: Wie kommen Konzepte der Intersektionalität in die Rechtsdogmatik? In: Apostolovski, Veronika u.a. (Hg.): Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung: Soziale Realitäten und Rechtspraxis. Baden-Baden, 261-290.
Gruber, Aya (2009): Rape, Feminism, and the War on Crime. In: Washington Law Review/581.
Sußner, Petra (2020 a): Mit Recht gegen die Verhältnisse. Asylrechtlicher Schutz vor Heteronormativität. In: Zeitschrift für Menschenrechte, 14, 1, 61-86.
Cossman, Brenda (2019): Queering Queer Legal Studies: An Unreconstructed Ode to Eve Sedgwick (and Others). In: Critical Analysis of Law, 61/1
Seminaranforderungen:
- Lektüre der Texte und regelmäßige Teilnahme
- Erstellen eines Lesetagebuchs (ca. 1 Seite pro Artikel für 10 Sitzungen) (auch in Stichpunkten möglich)
- Vorbereitung von Fragen/ Diskussionspunkten für eine Sitzung
Anforderungen der Modulprüfung:
Abgabe eines Sechszeilers zur Hausarbeit möglichst 3 Tage vor der letzten Sitzung
Abgabe einer Hausarbeit im Umfang von ca. 10- 15 Seiten, per Moodle • einzureichen bis eine Woche vor Beginn des neuen Semesters oder mündliche Prüfung
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