Das Hochschulstatistikgesetz sieht die Erfassung von studieredenbezogenen Daten für statistische Auswertungen vor. Dazu zählen auch die Auslandsaufenthalte während eines Studiums. Die Erfassung der Auslandsaufenthalte wurde aus der Erfassung der statistischen Daten herausgelöst und unter einem eigenen Menüpunkt erstellt, da Ihnen so zusätzlich benötigte Dokumente für die Leistungsanerkennung oder Leistungszuordnung mit an die Hand geben werden können.
Eingabemaske für Auslandsaufenthalte
Einzutragende Werte sind:
Möchten Sie Leistungen, die Sie in einem Auslandsaufenhtalt erbracht haben, anerkennen lassen. So finden Sie am Ende der Zeile die entsprechende Anlage zum Anerkennungsantrag.
Das Formular zum Zuordnen von Leistungen benötigen Sie nur wenn die Leistung die Sie absolviert haben, laut Prüfungsordnung ausschließlich im Ausland erbracht werden ODER Sie ihre Abschlussarbeit im Ausland geschrieben haben.
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