Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
NIA-M.10: Cross Disciplinary Courses and Internship | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 12 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Das Modul dient dem Erwerb von Kenntnissen in Fachdisziplinen, die den interdisziplinären Charakter der Verwaltungswissenschaften ausmachen. Dabei werden ein Seminar und ein vierwöchiges Praktikum (insgesamt 180 h, davon entfallen 30 Stunden auf den Praktikumsbericht sowie die Vor- und Nachbereitung) absolviert.
Die Studierenden
Besondere Inhalte des Praktikums Das Praktikum soll in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Praktikantin / der Praktikant bleibt während des Praktikums immatrikuliert.
Ziele des Praktikums Ziel des Praktikums ist es, fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden mit beruflicher Praxis zu verbinden. Insbesondere soll die Kenntnis komplexer Problemstellungen in der Praxis und die eigenständige Urteilsbildung über die Realisierbarkeit verwaltungswissenschaftlicher Konzepte gefördert werden. Das Erfassen der Anforderungen und Problemzusammenhänge innerhalb der Praxis soll hierbei im Vordergrund stehen. Die Studierenden können ihr Praktikum im In- und Ausland absolvieren, es sollte durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden. Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin / dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.
Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragten/ den Praktikumsbeauftragten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät delegieren. Hierzu zählen insbesondere:
Durchführung Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der/die Praktikumsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Das Praktikum muss vor Antritt durch die Praktikumsbeauftragte/ den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung des Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen. Die/ der Praktikumsbeauftragte prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. In strittigen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht soll in englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst:
A) Ein Deckblatt mit folgenden Angaben:
B) Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.
Vergabe von Leistungspunkten Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird nicht benotet, sondern nur mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn
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Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 300 |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Praktikum (Praktikum) | - | - | - | Praktikumsbericht (unbenotet) |
Vorlesung oder Seminar (Vorlesung oder Seminar) | 2 | Mündliche Leistung (ca. 30 min.) |
- | 1 Hausarbeit (12-15 Seiten) |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Politik/Verwaltung (40%)
Soziologie (30%) Rechtswissenschaften (15%) Wirtschaftswissenschaften (15%) |
Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Master of Arts National and International Administration and Policy SoSe 2016 |
Wahlpflichtmodul
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Fakultätskatalog Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät WiSe 2016/17 |
Abhängig vom Studiengang
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