Modul: Musikpädagogik I
Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
BM 2: Musikpädagogik I | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 6 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Grundlagen der Musikpädagogik Die Veranstaltung vermittelt
Die Studierenden sind in der Lage
Musikmedien Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse über
Die Studierenden sind in der Lage
|
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung finden Sie nachfolgend |
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): | 120 |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | |||
Grundlagen der Musikpädagogik (Seminar) | 1 | Testat |
- | - |
Grundfertigkeiten im Umgang mit Musiksoftware (Kurs) | 1 | Testat |
- | - |
Musikmedien (Seminar) | 2 | - | - | Ein Medienprodukt mit schriftlicher Dokumentation (mindestens 8 Seiten) |
Das Seminar Musikmedien hat eine Gruppengröße von max. 12 Teilnehmern entsprechend der Medienausstattung |
Häufigkeit des Angebots: | Jedes Semester |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Musik
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2013/14 |
Pflichtmodul
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