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Foto: Matthias Friel

Modul: Theorie und Praxis der Musiklehre


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


BM 3: Theorie und Praxis der Musiklehre Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Die Musiktheoretische Grundausbildung vermittelt

  • Basiswissen über grundlegende Konventionen der Musiktheorie,
  • Inhalte der traditionellen Harmonielehre und Funktionsanalyse, so sie für das künftige Berufsfeld unabdingbar sind,
  • Grundfertigkeiten in Gehörbildung.

 

Das Schulpraktische Musizieren vermittelt

  • Fähigkeiten, grundlegende Formen des Liedspiels und der Liedbegleitung zu beherrschen,
  • Formen des Generalbassspiels,
  • Formen des Partiturspiels, einschließlich Orchesterpartituren,
  • Transpositionsübungen und Übungen mit elementaren tanzmusikalischen Strukturen.

 

Tonsatz vermittelt

  • Kenntnisse über grundlegende Gestaltung und Bearbeitung von dreibzw. vierstimmigen Chorsätzen,
  • Regeln und Hinweisen zu den verschiedensten Satztechniken anhand von Literaturbeispielen, Satz- und Analyseübungen.

 

Die Studierenden

  • haben Kenntnisse über grundlegenden Gegebenheiten der traditionellen Musiktheorie, über Liedharmonisierung im vierstimmigen Klaviersatz, über Prinzipien von diatonischer, chromatischer und enharmonischer Modulation, begreifen Inhalte und Möglichkeiten eines effektiven Selbststudiums in Gehörbildung auch unter Anleitung studentischer Tutorien,
  • beherrschen grundlegenden Formen des Liedspiels und der Liedbegleitung, Formen des Generalbassspiels, Formen des Partiturspiels, elementare tanzmusikalische Pattern und Spielformen,
  • können dreistimmige, vierstimmige und gemischte Chorsätze schreiben, können Kenntnisse der traditionellen Harmonielehre, der Funktionstheorie und elementarer Jazz-Harmonik auf die Bearbeitung der Chorsätze anwenden
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 180

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Musiktheoretische Grundausbildung (KK) (Unterricht) 2

Klausur (90 Minuten)

- -
Schulpraktisches Musizieren I (KP) (Unterricht) 2 - - Vorspiel (30 Minuten)
Tonsatz I (KK) (Unterricht) 2

Testat

- Klausur (90 Minuten)

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Semester

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2013/14 Pflichtmodul