Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
ERZ-B2-G2: Berufsorientierung und professionelles Handeln (Grundlagen II) | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 12 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Inhalte:
Qualifikationsziele: 1. Fachkompetenzen:
2. Methodenkompetenzen:
3. Soziale/Personale Kompetenzen:
Durchführung des Praktikums: Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin oder einem Studenten und einer externen Einrichtung mit stark erziehungswissenschaftlichem Profil. Der Praktikumsgeber sollte einen Mindest-Institutionalisierungsgrad (z. B. e.V.) aufweisen, ein angemessenes kontinuierliches Angebot zur Kindheit, Jugend und Bildung oder Erwachsenenbildung vorhalten sowie die Anleitung und Betreuung durch eine Fachkraft mit einer einschlägigen Hochschul- und Fachhochschulausbildung gewährleisten können. Die Art der Beschäftigung muss den Qualifikationszielen des Praktikums entsprechen. Das Praktikum soll in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden und die Praktikantin oder der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.
Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der oder dem Studierenden. Bei der allgemeinen Vorbereitung des Praktikums, der Auswahl von geeigneten Praktikumsgebern und der Vermittlung von Praktikumsplätzen gibt der oder die Praktikumsbeauftragte des Departments Erziehungswissenschaft den Studierenden Beratung und Hilfestellung. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Für die inhaltliche Betreuung des Praktikums wählen die Studierenden selbstständig eine Dozierende oder einen Dozierenden des Departments Erziehungswissenschaft aus, um die thematische Schwerpunktsetzung für die Praktikumsarbeit (Fallstudie) festzulegen. Sämtliche Mitglieder des Departments Erziehungswissenschaft sind dazu berechtigt und auch angehalten, die Praktikumsbetreuung zu übernehmen, die Angemessenheit der Praktikumsstelle zu überprüfen und die Praktikumsleistung (s.u.) zu bewerten. Die Betreuerin oder der Betreuer sollte Kenntnisse zu den Problemstellungen der Praktikumsstelle haben.
Das Praktikumsmodul umfasst für 8 LP (240 Stunden). Davon entfallen 180 Stunden auf die Tätigkeit in der Praktikumsstelle und 60 Stunden auf die Anfertigung der Praktikumsarbeit als Fallstudie (s.u.). Es wird empfohlen, diese Arbeitsstunden auf 6 Wochen zu verteilen.
Die Absolvierung des Praktikums (Art, Umfang und Dauer) wird von der Praktikumsstelle bescheinigt. Die praktikumsbetreuenden Dozierenden des Departments Erziehungswissenschaft bescheinigen die Annahme und Bewertung der Praktikumsarbeit. Ein entsprechendes Formular steht über die Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft zur Verfügung.
Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum: Eine abgeschlossene Ausbildung in einem erziehungswissenschaftlichen Berufsfeld, ein erziehungswissenschaftliches Praktikum in einem anderen Studium oder auch SHK/WHK-Tätigkeiten können auf Antrag an den Prüfungsausschuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/ Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Praktikumsbeauftragten bzw. der Studienfachberatung sowie auf der Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren. |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Das Praktikum umfasst 180 Arbeitsstunden in einer externen Einrichtung und wird von der Praktikumsstelle bestätigt (s.o.).
Die Praktikumsarbeit wird von den betreuenden Dozierenden bewertet, die Note wird bescheinigt (s.o.) Informationen zu inhaltlichen Anforderungen und zur Ausgestaltung der Praktikumsarbeit als Fallstudie (12-15 Seiten) stehen über die Praktikumswebsite des Departments Erziehungswissenschaft zur Verfügung.
Die Praktikumsarbeit wird benotet.
Vergabe von Leistungspunkten: Studierende melden sich für das Praktikum im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Das Praktikum wird benotet.
Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt durch die Praktikumsbeauftragte oder den Praktikumsbeauftragten bzw. die Studienfachberatung des Departments, wenn
Praktikum (6 Wochen), 1 Praktikumsarbeit als Fallstudie (12-15 Seiten), 8 LP |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
Arbeitsaufwand gesamt (in LP) |
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Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | ||||
"Das Theorie-Praxis-Problem in pädagogischen Handlungsfeldern" inklusive Praktikumsvorbereitung in Arbeitsgruppen (Vorlesung) | 2 | Fallstudie (ca. 12-15 Seiten) |
- | - | 3 |
Nachbereitungsseminar (Seminar) | 1 | Referat (ca. 15 Minuten) |
- | - | 1 |
Häufigkeit des Angebots: | Vorlesung: SoSe, Praktikum und Nachbereitungsseminar: WiSe und SoSe |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Erziehungswissenschaft
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Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
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Zwei-Fach-Bachelor Erziehungswissenschaft WiSe 2018/19 |
Pflichtmodul
[Erstfach]
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Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 |
Abhängig vom Studiengang
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