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Foto: Matthias Friel

Modul: Musikpädagogik I


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MUS-BA-080: Musikpädagogik I Anzahl der Leistungspunkte (LP):
6 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

  • Kenntnisse und vertiefte Beschäftigung mit musikpädagogischen Grundbegriffen und Theoriemodellen,
  • Einblicke in grundlegende musikpädagogische Fachliteratur und fachliche Problemfelder der Musikpädagogik,
  • historische und aktuelle Zusammenhänge der Musik- und Medienentwicklung,
  • der aktuellen Mediengebrauch von Kindern und Jugendlichen,
  • altersgerechter Einsatz von Musiksoftware für Kinder und Jugendliche,
  • Planung, Durchführung und Nachbereitung des Lernens mit Medien,
  • aktuelle medienbezogene Lern- und Vermittlungsformen von Musik.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sind in der Lage:

  • musikpädagogische Fragestellungen und Fachliteratur kritisch zu reflektieren,
  • Aufgaben und Inhalte der musikalischen Bildung zu erläutern und in größere theoretische Zusammenhänge zu stellen,
  • Musiksoftware des Medienpools und des Tonstudios zu bedienen und ihre Grundfertigkeiten im Einsatz von entsprechenden Computerprogrammen oder Apps auszubauen und zu festigen,
  • Praxisbeispiele für medienpädagogisches Handeln im Musikunterricht vor dem Hintergrund von Theorie und Empirie zu analysieren und zu bewerten,
  • altersgerechte mediengestützte Lernangebote zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  • ihre Medienkompetenz reflektiert anzuwenden,
  • in unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Zusammenhängen geeignete Medien auszuwählen, einzusetzen und den Medieneinsatz fachwissenschaftlich zu begründen,
  • unter Einbeziehung von Musik-Medien musikalische Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler zu initiieren,
  • zur konzeptionellen Weiterentwicklung schulischer Rahmenbedingungen für medienpädagogische Aufgaben beizutragen,
  • selbstständig eine vorgegebene musikpädagogische Fragestellung zu bearbeiten.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 105

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Grundlagen der Musikpädagogik (Seminar) 2

Testat (bspw. schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung, Posterpräsentation, Projektarbeit)

- -
Grundfertigkeiten im Umgang mit Musiksoftware (Tutorium) 1

Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung (80%)

- -
Musikmedien (Seminar) 2 - - Digitales Medienprodukt (Film, Musikaufnahme oder Ähnliches) mit schriftlicher Dokumentation (mind. 8 Seiten)

Im Seminar “Musikmedien” gilt folgende Begrenzung der Teilnehmerzahl: max. 12


Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2021/22 Pflichtmodul