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Foto: Matthias Friel

Modul: Theorie und Praxis der Musiklehre: Schulpraktisches Musizieren


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MUS-BA-042: Theorie und Praxis der Musiklehre: Schulpraktisches Musizieren Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

  • Basiswissen über grundlegende Konventionen der Musiktheorie,
  • Inhalte der traditionellen Harmonielehre und Funktionsanalyse, so sie für das künftige Berufsfeld unabdingbar sind,
  • Grundfertigkeiten in Gehörbildung,
  • die theoretische Grundierung und Erweiterung musikalischen, technischen und praxisorientierten Wissens zum Schulpraktischen Musizieren,
  • Übersicht und kritische Auseinandersetzung mit musikalischen Kurzschriften, musikalischen Genres unter Betrachtung des transkulturellen Fokus’ bezüglich Repertoire, Instrumenteneinsatz und musikalischen Topoi (Skalen, Harmonik, Melodik, Rhythmik),
  • schulpraktische Formen-, Instrumenten- und Medienkunde,
  • Kenntnisse über grundlegende Gestaltung und Bearbeitung von drei bzw. vierstimmigen Chorsätzen,
  • Regeln und Hinweise zu den verschiedensten Satztechniken anhand von Literaturbeispielen, Satz- und Analyseübungen.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden:

  • haben Kenntnisse über grundlegende Gegebenheiten der traditionellen Musiktheorie, über Liedharmonisierung im vierstimmigen Klaviersatz, über Prinzipien von diatonischer, chromatischer und enharmonischer Modulation,
  • begreifen Inhalte und Möglichkeiten eines effektiven Selbststudiums in Gehörbildung auch unter Anleitung studentischer Tutorien,
  • können dreistimmige, vierstimmige und gemischte Chorsätze schreiben,
  • können Kenntnisse der traditionellen Harmonielehre, der Funktionstheorie und elementarer Jazz-Harmonik auf die Bearbeitung der Chorsätze anwenden,
  • besitzen weiterführende Kenntnisse zu musikalischen Kurzschriften und deren Schuleinsatz,
  • können musikalische Genres typisieren, einordnen und anwenden (Musikalische Diversität),
  • erlangen technischen Background zum schulorientierten Einsatz von Synthesizern, E-Gitarre, Schlagzeug, E-Bass und weiterem nicht-westlichem Instrumentarium,
  • erlangen Kenntnis über Möglichkeiten, Chancen und Grenzen ensembleorientierter musikalischer Kompetenz von Schülerinnen und Schülern und erhalten Vorschläge zum Umgang und Auflösung musikalischer Blockaden.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 180

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Musiktheoretische Grundausbildung (KK) (Unterricht) 2

Klausur (120 Minuten)

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Schulpraktisches Musizieren Ia: Methoden des Schulpraktischen Musizierens (SÜ) (Unterricht) 1

Präsentation (10 Minuten)

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Tonsatz Ia (KK) (Unterricht) 1

Portfolio (2 Tonsatzaufgaben)

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Schulpraktisches Musizieren Ib: Methodisch-praktische Übungen (SÜ) (Unterricht) 1 - - Portfolio (4 Übungen)
Tonsatz Ib (KK) (Unterricht) 1 - - schriftlich-kompositorische Klausur (90 Minuten)

Häufigkeit des Angebots:

WiSe (Musiktheoretische Grundausbildung), WiSe und SoSe (Tonsatz Ia, Tonsatz Ib, Schulpraktisches Musizieren Ia, Schulpraktisches Musizieren Ib)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2021/22 Pflichtmodul