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Foto: Matthias Friel

Modul: Musikalische Praxis II: Schulpraktisches Musizieren


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


MUS-BA-062: Musikalische Praxis II: Schulpraktisches Musizieren Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Inhalte:

  • Weiterentwicklung von instrumentübergreifenden Spieltechniken und musikalischen Gestaltungsfertigkeiten im künstlerischen Hauptfach,
  • Aufbau eines künstlerisch anspruchsvollen Repertoires,
  • Grundlagen der Stimmbildung für Gruppen von Kindern und Jugendlichen,
  • berufsfeldbezogene Weiterführung und Entwicklung der Spieltechnik und Repertoirepraxis auf dem Nebeninstrument 1,
  • Grundlagen der spieltechnischen Beherrschung und musikalischen Gestaltung auf dem Nebeninstrument.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden:

  • können die im Modul der Musikalischen Praxis I erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse im schulpraktischen Musizieren auf dem Instrument Gitarre anwenden,
  • vertiefen die im Modul der Musikalischen Praxis I erworbenen Fertigkeiten im Kontext von Präsentations- und Begleitsituationen im schulischen Kontext auf der Gitarre und dem Klavier,
  • erlernen weiterführende Begleittechniken wie Sequenzmodelle und Choral und setzen sich mit musikpraktischen Themenfeldern wie Microtiming, Voicings, Improvisation und experimentellem Musizieren auseinander,
  • beherrschen ein erweitertes Grundrepertoire an künstlerischen Werken und Patterns auf ihrem Hauptinstrument,
  • sind in der Lage, schulstufenspezifisches Liedrepertoire zu erarbeiten und vorzutragen,
  • können das Nebeninstrument 1 in diversen berufsfeldorientierten Situationen künstlerisch anspruchsvoll präsentieren,
  • verfügen über grundlegende Vokaltechniken sowie Repertoirekenntnisse,
  • können künstlerische Aufführungen auf beiden Instrumenten gestalten.
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen finden Sie nachfolgend
Selbstlernzeit (in Zeitstunden (h)): 180

Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Hauptfach - III (KP) (Unterricht) 1

künstlerische Präsentation (5-10 Minuten)

- -
Nebeninstrument 1 - III (KE) (Unterricht) 1

künstlerische Präsentation (5-10 Minuten)

- -
Nebeninstrument 2 - I (KE) (Unterricht) 1

künstlerische Präsentation (5-10 Minuten)

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Nebeninstrument 2 - II (KE) (Unterricht) 1

künstlerische Präsentation (5-10 Minuten)

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Hauptfach - IV (KP) (Unterricht) 1 - - künstlerische Präsentation (20 Minuten)
Nebeninstrument 1 - IV (KE) (Unterricht) 1 - - künstlerische Präsentation (20 Minuten)

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Musik - Sekundarst. I und II WiSe 2021/22 Pflichtmodul