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Foto: Matthias Friel

Modul: Praktikum


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


Ba-SK-A-2b: Praktikum Anzahl der Leistungspunkte (LP):
12 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Studierende der Universität Potsdam haben die Möglichkeit im Rahmen ihres Studiums ein mehrwöchiges Berufspraktikum zu absolvieren. Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin bzw. einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele) entsprechen. Die Praktikantin bzw. der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.

Ziele
Das Praktikum

  • soll dazu beitragen, dass Studierende fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden erwerben, die sie auf ihre spätere berufliche b Tätigkeit vorbereiten und sie gemäß § 16 BbgHG zu selbstständigen Denken und zu verantwortlichen Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen, den natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtenden Rechtsstatt befähigen,
  • soll den Studierenden Einblicke in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder eröffnen und sie mit den Anforderungen und Problemzusammenhängen der Praxis bekannt machen. Darüber hinaus dient das Praktikum der Einübung, Überprüfung und Ergänzung der im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten,
  • kann im In- oder Ausland absolviert werden,
  • soll durch einen schriftlichen Praktikumsvertrag begründet werden.

Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin bzw. dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.

Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der bzw. dem Studierenden. Sowohl zentrale Einrichtungen der Universität Potsdam (wie z. B. Career Service, Akademisches Auslandsamt) als auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Fakultätsebene (wie z. B. Praktikumsbeauftragte oder Praktikumsbüro) unterstützen und beraten Studierende bei der Suche nach einem passenden Praktikumsplatz.

Prüfungsausschuss:
Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragte bzw. den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbe-sondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungsverfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Campus-Management-System der Universität Potsdam.

 

Modul(teil)prüfungen (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Der Bericht umfasst

A. Ein Deckblatt mit den folgenden Angaben:

  • Name, Matrikel-Nr., Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Studienrichtgung, Semester z.Z. des Praktikums und Anschrift des/der Praktikanten/in,
  • Betreuer bzw. Ansprechpartner, Anschrift und Tätigkeitsfeld des Praktikumsgebers,
  • Zeitpunkt, Dauer und zeitlicher Umfang (Voll- oder Teilarbeitszeit) des Praktikums; Urlaubs- bzw. Fehltage.

B. Erfahrungsbericht mit folgenden Inhalten:

  • Tätigkeitsbereiche und Aufgaben während des Praktikums,
  • Anwendung von im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten,
  • Beschreibung der im Praktikum erworbenen fachlichen und sozialen Kompetenzen,
  • Betreuung und Zusammenarbeit während des Praktikums,
  • Weg zur Praktikumsstelle (z.B. Ausschreibung, Vermittlung, Eigeninitiative),
  • Bewertung des Praktikums im Hinblick auf die Qualität des Praktikums und den erworbenen Kompetenten.
  • Beitrag des Praktikums zur Berufsorientierung

Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Wurde das Praktikum gesplittet, sind entsprechende Teilberichte mit je drei A4-Seiten zu verfassen. Der Praktikumsbericht bzw. die Praktikumsberichte werden eingereicht, nachdem die erforderliche Gesamtzeit des Praktikums absolviert wurde. 

  

Entweder ein Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen oder zwei Praktika im Umfang von mindestens jeweils 3 Wochen. 

 

Praktikum (mindestens 3 Wochen bzw. 115 Arbeitsstunden), Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten, unbenotet

Praktikum (mindestens 3 Wochen bzw. 115 Arbeitsstunden), Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten, unbenotet

Praktikum (mindestens 6 Wochen bzw. 230 Arbeitsstunden), Praktikumsbericht im Umfang von mindestens vier A4-Seiten, unbenotet


Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Arbeitsaufwand gesamt
(in LP)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung

Häufigkeit des Angebots:

WiSe und SoSe

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Humanwissenschaftliche Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Philosophische Fakultät
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Science Geowissenschaften WiSe 2019/20 Wahlpflichtmodul
Bachelor of Laws Rechtswissenschaft WiSe 2013/14 Wahlpflichtmodul