Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.
ERZ-MA-026: Praxismodul | Anzahl der Leistungspunkte (LP): 30 LP |
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): | Abhängig vom Studiengang (siehe unten) |
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls: | Das Praktikum ist in der Regel ein befristetes Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen einer Studentin/einem Studenten und einer Einrichtung. Die Art der Beschäftigung muss dem Ziel des Praktikums (siehe Ziele und Eisatzbereiche) entsprechen. Die Praktikumsdauer beträgt 4 Monate bei Vollzeitbeschäftigung. Die Praktikantin oder der Praktikant bleibt während der Zeit des Praktikums immatrikuliert.
Ziele und Einsatzbereiche: Das Praktikum:
Im Anschluss an das Praktikum soll der Praktikantin/dem Praktikanten von dem Praktikumsgeber ein qualifiziertes Zeugnis und eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt werden.
Prüfungsausschuss Dem Prüfungsausschuss obliegt die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung. Er kann Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Praktikumsbeauftragte/den Praktikumsbeauftragten delegieren. Hierzu zählen insbesondere die Beratung und Unterstützung von Studierenden vor, während und nach dem Praktikum, Prüfung des angestrebten Praktikums im Rahmen eines vorab durchgeführten Genehmigungs-verfahrens, Betreuung und Bewertung der Praktikumsberichte, Vorabprüfung bezüglich der Anerkennung von Äquivalenzleistungen und die Verbuchung der Leistungspunkte im Campusmanagement-System der Universität Potsdam.
Durchführung Die Beschaffung einer Praktikumsstelle obliegt der/dem Studierenden. Die Vorbereitung des Praktikums und die Beratung über die Durchführung des Praktikums erfolgt im Rahmen von Propädeutikum. Darüber hinaus können Studierende die von den zentralen Einrichtungen der Universität Potsdam (z.B. Career Service, Akademisches Auslandsamt usw.) zur Verfügung gestellten Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Das Praktikum muss vor Antritt durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Studierende reichen hierfür ein schriftliches Formular ein, aus dem hervorgeht, in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert werden soll. Dem Formular ist ein formloser Nachweis über die Einwilligung des Praktikumsgebers zum geplanten Praktikum beizulegen. Der Prüfungsausschuss prüft, ob das geplante Praktikum mit den festgelegten Zielen und Regelungen vereinbar ist. Über Widersprüche gegen die Ablehnung einer Praktikumsgenehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Anerkennung/Teilanerkennung von Leistungen als Praktikum Einschlägige Berufsausbildungen können auf Antrag an den Prüfungsausschuss vollständig oder zum Teil im Anschluss an eine Einzelfallprüfung anerkannt werden. Für die Anerkennung sind entsprechende Nachweise (Ausbildungszeugnis oder Bescheinigung über Tätigkeitbereiche/Aufgaben und Dauer) vorzulegen. Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig beim Prüfungsausschuss über die Anerkennungsmodalitäten zu informieren. |
Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP): | Studierende müssen einen Praktikumsbericht im Umfang von mindestens acht A4-Seiten anfertigen. Der Praktikumsbericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. In dem Bericht reflektieren die Studierenden die während des Praktikums gesammelten Erfahrungen und verknüpfen diese mit den im Studium erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten.
Der Bericht umfasst:
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.
Vergabe von Leistungspunkten: Studierende melden sich für das Praktikumsmodul im elektronischen Prüfungssystem an. Die Verbuchung der Leistungspunkte erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Moduls. Die Vergabe der Leistungspunkte erfolgt, wenn
Praktikumsbericht, mind. 8 DIN-A4 -Seiten, 27 LP, unbenotet |
Veranstaltungen (Lehrformen) |
Kontaktzeit (in SWS) |
Prüfungsnebenleistungen (Anzahl, Form, Umfang) |
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang) |
Arbeitsaufwand gesamt (in LP) |
|
Für den Abschluss des Moduls | Für die Zulassung zur Modulprüfung | ||||
Propädeutikum (Seminar) | 2 | aktive und regelmäßige Teilnahme (80%) |
- | - | 3 |
Häufigkeit des Angebots: | WiSe (Propädeutikum) |
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: | keine |
Anbietende Lehreinheit(en): |
Erziehungswissenschaft
|
Zuordnung zu Studiengängen | Modulart |
---|---|
Master of Arts Digitale Bildung WiSe 2024/25 |
Wahlpflichtmodul
|
Fakultätskatalog Humanwissenschaftliche Fakultät WiSe 2018/19 |
Abhängig vom Studiengang
|
© Copyright HIS
Hochschul-Informations-System eG