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Foto: Matthias Friel

Modul: Grundlagen musikalischer Bildung


Das hier aufgeführte Modul basiert auf in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnungen.
Verbindliche Regelungswirkung haben nur die veröffentlichten Ordnungen.


BM-GBMu-M1: Grundlagen musikalischer Bildung Anzahl der Leistungspunkte (LP):
9 LP
Modulart (Pflicht- oder Wahlpflichtmodul): Abhängig vom Studiengang (siehe unten)
Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls:

Die Studierenden

  • erwerben Kenntnisse über fach-wissenschaftliche und fach-didaktische Grundpositionen der Gestaltung des Musikunterrichts in der Grundschule,
  • können ästhetische Erfahrungen und musikalisches Lernen im Kontext fächerverbindender und fächerübergreifender Aufgabenstellungen des Anfangsunterrichts aktivieren,
  • erhalten Grundkenntnisse über die Elementare Musikpädagogik.

 

In den Lehrveranstaltungen der Musikpädagogik und Musikdidaktik werden die Besonderheiten des musikalischen Lernens in der Grundschule ins Zentrum gerückt und die einschlägigen fachwissenschaftlichen und -didaktischen Konzepte für den Musikunterricht der Grundschule problemorientiert zur Diskussion gestellt. Das Zusammenwirken verschiedener grundschulspezifischer Sachgebiete mit Musik wird exemplarisch verdeutlicht und projektbezogen von den Studierenden in eigenen Umsetzungsbeispielen konkretisiert.

Modul(teil)prüfung (Anzahl, Form, Umfang, Arbeitsaufwand in LP):

Portfolio, (max. 15 Seiten Dokumentation) im Zusammenhang mit einer der beiden Seminaristischen Übung


Veranstaltungen
(Lehrformen)
Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang)
Lehrveranstaltungsbegleitende Modul(teil)prüfung
(Anzahl, Form, Umfang)
Arbeitsaufwand gesamt
(in LP)
Für den Abschluss des Moduls Für die Zulassung zur Modulprüfung
Einführung in die Musikpädagogik (Vorlesung) 2 - - - 3
Fächerübergreifendes ästhetisches Arbeiten in der Grundschule (Übung) 2

Testat

- - 3
Elementare Musikpädagogik (Übung) 2

Testat

- - 3

Das Testat als Prüfungsnebenleistung entfällt wenn in der entsprechenden seminaristischen Übung die Modulprüfung erfolgt.


Häufigkeit des Angebots:

Vorlesung im Wintersemester

Seminaristische Übung 1 (Fächerübergreifendes...) jedes zweite Semester (in der Regel Sommersemester)

Seminaristische Übung 2 (Elementare Musikpädagogik): jedes zweite Semester (in der Regel Wintersemester)

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Musik
Zuordnung zu Studiengängen Modulart
Bachelor of Education Grundschulbildung - Primarstufe WiSe 2013/14 Pflichtmodul